Frage: Elternzeit und Zahlung

Hallo... Mein Sohn wurde im September 2018 geboren -vorerst hatte ich 1 Jahr elternzeit bei meinem Arbeitgeber (Krankenhaus) beantragt ... nun müsste ich Anfang September diesen Jahres wieder los . Jedoch haben wir leider Krippenplatz bekommen sodass ich gezwungen war ein weiteres Jahr elternzeit zu nehmen(bis September 2020) - in dem 2 Jahr elternzeit wollte ich ab September für 30std am Wochenende arbeiten (Nachtarbeit von Freitag abend bis Montag morgen) Nun aber habe ich von einer erneuten Schwangerschaft erfahren -der Entbindungstermin ist Mitte Februar 2020 - nun heisst es plötzlich das mein Vorhaben nicht umgesetzt werden kann da ich im Mutterschutz stehe und Nachtarbeit untersagt ist - mein Lebensgefährte arbeitet von Montag bis Freitag und ist geringverdiener- durch die Beantragung der 2. elternzeit bekomme ich ab September keinen Cent mehr ... meine Frage Bzw fragen an sie sind : 1. welche Möglichkeiten haben wir - was kann noch zusätzlich beantragt werden um Unterstützung zu erhalten ? 2. 6 Wochen vor Entbindung und 8 Wochen nach Entbindung erhalte ich gesetzlich Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse - zählt zu diesem Satz der Krankenkasse auch mein Arbeitgeber bei erneuter elternzeit einen Beitrag dazu ? 3. wie wird das Elterngeld berechnet wenn man nahtlos über zum 2.elternjahr geht ( ist es der gleiche Satz wie bei dem ersten Kind obwohl ich zwischendurch nicht gearbeitet habe? Wie berechnet sich das Elterngeld dann ?) Ich hoffe sie können mir diese Fragen beantworten und mir ein wenig Last von den Schultern nehmen ... Danke im Voraus

von Ira1990 am 18.07.2019, 18:20



Antwort auf: Elternzeit und Zahlung

Hallo, 1. Einen Anspruch auf Verlängerung der EZ haben Sie nicht - ich habe nicht verstanden, ob diese schon genehmigt war. Auch weiß ich nicht, ob die TZ in EZ schon genehmigt war. Sonstige Leistungen sind Sozialleistungen wie ergänzendes HIV, Wohngeld etc. 2. Sie können am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die EZ beenden und bekommen MG nach dem VZ-Lohn 3. Rechnen Sie für das EG die letzten 12 Mo. vor der Geburt. Ausgeklammert werden Monate mit MG und EG von Kind 1 bis zum 14 Lebensmonat Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.07.2019



Antwort auf: Elternzeit und Zahlung

Gleiches eg kommt drauf an, wie alt Kind 1 bei Geburt Kind 2 ist. Es werden nämlich bis zu 14 Monate mit EG Zahlungen ausgeklammert plus die Monate mit Mutterschaftsgeld Leistungen. Es gibt auch noch den Geschwister bonus + 10% von EG Volle Mutterschaftsleistungen gibt es, wenn du auf einen tag vor neuen Mutterschutz die aktuelle Elternzeit kündigst. Ab September kommen in Frage Kindergeld Zuschlag, Wohngeld, Hartz4 bei entsprechenden Voraussetzungen. Evtl kommt auch Alg1 in Frage, fraglich wenn Betreuung nur am we gesichert ist

Mitglied inaktiv - 18.07.2019, 18:32



Antwort auf: Elternzeit und Zahlung

Hallo, Hast du schon einen Arbeitsvertrag für die Teilzeit in Elternzeit erhalten? Oder eine schriftliche Bestätigung (Mail, Brief), aus der eure Absprachen deutlich werden? Gut wäre es, wenn ausschließlich Nachtarbeit erwähnt wäre. Solltest du das haben, müsste dir der Arbeitgeber ein BV ausstellen. Wenn nicht, wird es schwierig werden, zu beweisen, dass der Vertrag wegen der Schwangerschaft nicht zustande kommt. LG luvi

von luvi am 18.07.2019, 22:27



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