Hallo Frau Bader,
Noch eine Nachfrage bitte.
Die 2 Monate Elternzeit meines Mannes waren zum einen vom 8.Februar bis zum 7. März und von 8. Oktober bis 7. November. Ihm wurden für beide Monate der Urlaubsanspruch gekürzt. Ist das so richtig?
Vielen Dank noch einmal
Karo
von
karo09
am 07.11.2011, 15:36
Antwort auf:
Elternzeit und Urlaub
Hallo,
man hat Urlaubsanspruch für jeden angefangenen Kalendermonat.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.11.2011
Antwort auf:
Elternzeit und Urlaub
Während der Elternzeit erwirbt man keinen Urlaubsanspruch.
Was anderes ist es als Mutter im Mutterschutz, da erwirbt man schon Urlaubsanspruch.
von
sternenfee75
am 07.11.2011, 18:45
Antwort auf:
Elternzeit und Urlaub
Nein, der Urlaub darf nicht gekürzt werden, weil dein Mann keinen vollen Kalendermonat in Elternzeit war.
Kalerndermonat Juni zB = 01.06. bis 30.06
Kalendermonat August zB = 01.08. bis 31.08
Hat zuletzt das Bundesarbeitsgericht im Mai 2011 klargestellt.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. Mai 2011, AZ: 9 AZR 197/10
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 08.11.2011, 01:58
Antwort auf:
Elternzeit und Urlaub
super, vielen Dank! Damit kann man zum Arbeitgeber gehen!
von
karo09
am 08.11.2011, 07:53