Sehr geehrte Frau Bader, im Januar wir unser 2. Kind geboren. Ich möchte dann bis März 2017 zu Hause bleiben und dann 6 Std. arbeiten. Kann ich z.b. auch 2 Jahre Elternzeit beantragen und ab April 2017 Teilzeit arbeiten. Hätte ich dann weiter Kündigungsschutz. Ist der Arbeitgeber verpflichtet mich dann Teilzeit zu beschäftigen? Muss ich sonst etwas beachten? Danke für ihre Antwort.
von mustermann83 am 11.09.2015, 21:50