Elternzeit und Schwangerschaft mit dem zweiten Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit und Schwangerschaft mit dem zweiten Kind

Hallo Frau Bader, Folgende Situation: Unser Sohnemann ist voriges Jahr am 16.7 geboren. Ich habe 2 Jahre Elterzeit beantragt und mein Elterngeld auf zwei Jahre gesplittet und bekomme so jeden Monat 396 Euro Elterngeld. Nun planen wir um unsere Familie komplett zu machen noch ein zweites Baby, welches ungefähr wenn das erste 2 Jahre alt wird geplant wäre, also würden wir jetzt bald mit der "Planung" beginnen. Nun wollte ich wissen, wie ich das alles am besten machen soll? Normalerweise wollte ich noch das dritte Jahr beantragen. Allerdings weis ich nicht, welches geld mir dann zusteht, wie wird das Elterngeld berechnet? Mit freundlichen Grüssen Kerstin

von Keschdin am 22.09.2015, 15:46



Antwort auf: Elternzeit und Schwangerschaft mit dem zweiten Kind

Hallo, Sie warten erst einmal ab, wann Sie schwanger sind bzw neuen ET haben. Jetzt könnte man alle Möglichkeiten durchspielen, aber das ist doch Wahnsinn. Dann können Sie überlegen, wieviel Zeit zwischen dem Ende der alten ET und dem Beginn des neuen Mutterschutzes ist und evtl. die EZ verlängern (verkürzen geht nicht). Das neue EG berechnet sich nachd em Gehalt der letzten1 2 Mo. Um so länger Sie als zwischendrin arbeiten, um so höher ist es. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2015



Antwort auf: Elternzeit und Schwangerschaft mit dem zweiten Kind

Immer anhand des Einkommens 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Seit dem ersten Geb, des 1. Kindes wird jeder Monat ohne Einkommen mit 0€ gewertet, da Du nur noch die angesparte Rate bekommst. Alles vor dem ersten Geb. wird durch alten Lohn ersetzt. Wird also dann auf den Mindestsatz hinauslaufen,wenn Du jetzt schwanger wirst ohne vorher Einkommen zu erwirtschaften.

von Sternenschnuppe am 22.09.2015, 15:55



Antwort auf: Elternzeit und Schwangerschaft mit dem zweiten Kind

Und wie sieht es in der Schwangerschaft aus, wenn es erst zum späteren Zeitpunkt klappen würde mit dem Schwanger werden? Wenn ich beispielsweise ein Berufverbot bekommen würde (wovon ich ausgehe, weil ich bei der ersten Schwangerachaft schon diverse Probleme hatte. Bekomme ich dann wie in der ersten Schwangerschaft meinen normalen Lohn, obwohl ich nach der Elternzeit nicht gearbeitet hätte

von Keschdin am 23.09.2015, 07:40



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