Hallo Frau Bader, Ich möchte Ihnen auf diesem Weg folgende Fragen stellen und ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen: Ich erhalte jetzt im 02. Lj meines Kindes gekürztes Erziehungsgeld und ich bin im Erziehungsurlaub. Vor der Geburt war ich Vollzeit erwerbstätig. Nun bin ich am Überlegen, wieder eine Arbeit auf Provisionsbasis aufzunehmen. Mein Arbeitgeber hat einer „Nebenbeschäftigung“ zugestimmt, somit darf ich also auch woanders arbeiten. Das eigentliche Problem ist die Provision – es ist ja nicht abzusehen, ob ich monatlich Euro 100,00 oder vielleicht Euro 400,00 oder sogar mehr verdienen werde. Wie viel Geld darf ich als Mutter im Erziehungsurlaub verdienen, ohne den Anspruch an Erziehungsgeld zu verlieren? Wie muss ich den Verdienst nachweisen? Schließlich habe ich keinen Arbeitsvertrag mit festen Gehalt, aus dem ersichtlich ist, wie viel ich verdiene. Und darf ich überhaupt mehr als Euro 400,00 verdienen, da ich ja eigentlich noch beschäftigt bin ( Sozialversicherung, Krankenkasse, Steuerklasse etc.)? Wie sieht es mit der Stundenzahl aus? Ich weiß, dass ich nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten darf, aber wie kann ich das belegen. Ich hoffe, Sie können mir meine vielen Fragen beantworten. Ich danke Ihnen schon im Voraus!
Mitglied inaktiv - 08.07.2007, 22:16