Elternzeit und Nebentätigkeit auf Provision?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit und Nebentätigkeit auf Provision?

Hallo Frau Bader, Ich möchte Ihnen auf diesem Weg folgende Fragen stellen und ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen: Ich erhalte jetzt im 02. Lj meines Kindes gekürztes Erziehungsgeld und ich bin im Erziehungsurlaub. Vor der Geburt war ich Vollzeit erwerbstätig. Nun bin ich am Überlegen, wieder eine Arbeit auf Provisionsbasis aufzunehmen. Mein Arbeitgeber hat einer „Nebenbeschäftigung“ zugestimmt, somit darf ich also auch woanders arbeiten. Das eigentliche Problem ist die Provision – es ist ja nicht abzusehen, ob ich monatlich Euro 100,00 oder vielleicht Euro 400,00 oder sogar mehr verdienen werde. Wie viel Geld darf ich als Mutter im Erziehungsurlaub verdienen, ohne den Anspruch an Erziehungsgeld zu verlieren? Wie muss ich den Verdienst nachweisen? Schließlich habe ich keinen Arbeitsvertrag mit festen Gehalt, aus dem ersichtlich ist, wie viel ich verdiene. Und darf ich überhaupt mehr als Euro 400,00 verdienen, da ich ja eigentlich noch beschäftigt bin ( Sozialversicherung, Krankenkasse, Steuerklasse etc.)? Wie sieht es mit der Stundenzahl aus? Ich weiß, dass ich nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten darf, aber wie kann ich das belegen. Ich hoffe, Sie können mir meine vielen Fragen beantworten. Ich danke Ihnen schon im Voraus!

Mitglied inaktiv - 08.07.2007, 22:16



Antwort auf: Elternzeit und Nebentätigkeit auf Provision?

Hallo, 1. Nur 30 Std. 2. Ueber 400 € ist steuer und abgabenpflichtig 3. Wegen EG: Es gibt einen Rechner bei www.bmfsfj.de Liebe Gruesse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.07.2007



Antwort auf: Elternzeit und Nebentätigkeit auf Provision?

Ihr dürft die Einkommengrenzen nicht überschreiten, ansonsten wird es gemindert oder entfällt ganz.

Mitglied inaktiv - 10.07.2007, 10:30



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