Frage: Elternzeit und Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bader, meine 2jährige Elternzeit von Kind 1 endet am 26.10.2019. Ich möchte vorerst meine Elternzeit auf 3 Jahre verlängern, würde aber evtl vor Ablauf bereits wieder zum Arbeiten anfangen (falls der AG eine geeignete Stelle für mich hat, vielleicht sogar schon vor Ablauf der 2 jährigen Elternzeit) ). Nun meine Frage: Sollte ich vor Ablauf der 3 jährigen Elternzeit wieder ein Kind bekommen und bereits wieder Teilzeit arbeiten (vor Kind 1 hatte ich Vollzeit gearbeitet), steht mir dann das volle Mutterschaftsgeld (also Vollzeit Gehalt vor Kind 1) zu? Oder was müsste ich idealerweise tun um das Maximum an Mutterschaftsgeld zu erhalten? Vielen Dank für Ihr Bemühen. Mit freundlichen Grüßen R. Tauber

von Ramona2509 am 27.06.2019, 12:35



Antwort auf: Elternzeit und Mutterschutz

Hallo, Sie können verlängern und dann zu Beginn des Mutterschutzes wieder beenden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.06.2019



Antwort auf: Elternzeit und Mutterschutz

Du verlängerst auf 3 Jahre Elternzeit. Und sollte der Mutterschutz für ein zweites Kind in dieser Zeit beginnen, beendest du auf einen Tag vor neuen Mutterschutz deine laufende Elternzeit. Dann erhälst du volle Mutterschutz Leistungen.

Mitglied inaktiv - 27.06.2019, 12:42



Antwort auf: Elternzeit und Mutterschutz

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ist es dann unabhängig davon ob ich wieder zum Arbeiten anfange oder nicht?

von Ramona2509 am 27.06.2019, 17:34



Antwort auf: Elternzeit und Mutterschutz

Ja dafür brauchst du theoretisch nicht einen Tag arbeiten. Für das neue Elterngeld wäre vorher arbeiten aber besser....

Mitglied inaktiv - 27.06.2019, 18:10



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