Frage: Elternzeit und Muschu

Liebe Frau Bader, ich befinde mich im Moment noch mit meinem zweiten Kind in Elternzeit. Diese hab ich auf die vollen 3 Jahre nach Geburt beantragt. Diese würde am 06.11.2016 enden. Nun bin ich mit Kind Nr. 3 schwanger. Vorrausichtlicher ET ist der 04.02.2016. So nun zu meinen Fragen: 1. Ist es möglich die Elternzeit vorzeitig zu beenden um den Zuschuss des AG zum Mutterschaftsgeld zu bekommen? 2. Wenn ja was passiert mit der restlichen Elternzeit? Verfallen die restlichen Monate oder kann ich diese zu einem späteren ZEitpunkt in Anspruch nehmen? 3. Sofern ich meine jetzige Elternzeit nicht vorzeitig beende wie verhält es sich dann mit der Elternzeit für Kind Nr.3. kann ich diese dann erst nach ablauf der Elternzeit für KInd Nr. 2 in Anspruch nehmen und läuft diese dann auch drei Jahre? (Weil dies wäre ja dann über den 3. Geburtstag meines dritten Kindes hinaus) Ich hoffe ich konnte die Fragen verständlich stellen. Hab schon so viel recherchiert aber irgendwie bin ich nicht so richtig durchgestiegen. Vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüsse kruemmel31

von kruemmel31 am 09.09.2015, 11:31



Antwort auf: Elternzeit und Muschu

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.09.2015



Antwort auf: Elternzeit und Muschu

Hallo 1. Ja, zum Tag vor meinem Mutterschutz. Einfach melden, AG darf nicht ablehnen. Gibt dann volles Mutterschutzgeld :-) Kannst Du jetzt schon machen. 2. Du kannst beantragen die restlichen Monate zu übertragen bis zum 8. Geb. des Kindes. 3. Man kann neuerdings pro Kind 24 Monate übertragen bis zum 8. Geburtstag. Da Dir allerdings viel Geld verloren gehen würde, macht es keinen Sinn die Elternzeit nicht zu beenden, dann drei Jahre für Kind 3 nehmen und ggf. Die zehn Monate ranhängen vom zweiten Kind. Beendest Du nicht, dann verlierst Du die ersten Monate von Kind 3.

von Sternenschnuppe am 09.09.2015, 12:11



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Anspruch auf Bonuszahlungen während MuSchu / Elternzeit?

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich in folgender Situation: Ich bin in der 12. Woche schwanger, errechneter ET ist der 20.7., MuSchu beginnt am 8.6. und endet entsprechend Mitte September. Im Anschluss an den MuSchu werde ich bis mindestens Ende 2016 in Elternzeit gehen. Mein Chef weiß noch nichts von seinem Glück. Nun habe ich bei Abschlu...


Arbeitgeber Zuschuss bei erneutem Muschu wenn Elternzeit rechtzeitig beendet ?

Hallo Frau Bader, ich bin etwas hin und her gerissen. Viele Verschiedene Meinungen... welche stimmt aber ?!?! Es geht um folgendes : Ich habe im Mai 2014 meine Tochter zur Welt gebracht anschließend an meinem Muschu. meine 3 Jährige Elternzeit angehängt. In dessen Elternzeit bis heute habe ich keinerlei Tätigkeit bei meinem AG ausgeübt....


Urlaunsansspruch im BV, MuSchu, Elternzeit

Hallo Frau Bader, Ich bin zum ersten mal schwanger und tu mich etwas schwer mit ausfüllen des Zettels für das Elterngeld/Elternzeit. 1. Wie berechne ich den Urlaunsansspruch? Erst einmal zu mir. Ich bin ab dem 12. Mai in Mutterschutz. ET ist der 24.6.. Also bin ich glaub ich bis 18. oder 19.8. im Mutterschutz? Ich möchte 3 Jahre Elternze...


Muschu, Elternzeit

Hallo Sabine, ich wollte auch mal fragen ob du mir evtl weiterhelfen kannst. Ich hatte seit Mai 2015 Beschäftigungsverbot, war seit November im Muschu welcher im März 2016 endet. Elternzeit habe ich bis März 2017 beantragt. Wie hoch ist der Resturlaubsanspruch, vertraglich stehen mir 27 Tage im Jahr zu wobei ich 9 Tage im Jahr 2015 genommen habe. ...


Elternzeit wegen MuSchu beenden - Urlaub aus Vollzeit in Teilzeitbesch. abbauen

Hallo! Ich habe bereits ein Kind und befinde mich im 3. Jahr der Elternzeit. Während der Elternzeit habe ich Teilzeit (12 Std/Woche bzw. 2,4 Std./Tag) gearbeitet. Nun beende ich mein 3. Elternzeitjahr vorzeitig (1,5 Monate früher) wegen Mutterschutzes der 2. Schwangerschaft. In diesen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt falle ich auf meinen Vo...


4 Tage zwischen Elternzeit und MuSchu - Krankenversicherung

Hallo Frau Bader! Folgende Situation: Aktuelle Elternzeit bis 27.3.2018 Beginn Mutterschutz 3.4.2018 Dazwischen wären 4 Arbeitstage, die ich anteilig mit etwas weniger als 450€ entlohnt bekommen würde (Arbeitsverhältnis Vollzeit, ca. 2500€ Bruttomonatslohn). Hat dieses niedrige Einkommen in den 4 Tagen Auswirkungen auf meinen Krankenve...


VWL Zahlung u Urlaub im Muschu nach vorzeitiger Beendigung der 1. Elternzeit

Guten Abend Frau Bader, aktuell befinde ich mich in der zweijährigen Elternzeit für meine Tochter. Diese endet eigentlich zum 19.07 2018. Ich bin nun mit dem zweiten Kind schwanger und gehe zum 26.06 2018 in Mutterschutz über, da ich die Elternzeit vorzeitig beendet habe um die Mutterschutzleistungen zu erhalten...d.h. ich habe in der 2 Schwangersc...


Elternzeit --> Brückenteilzeit --> MuSchu --> Elternzeit/Brückenteilzeit

Hallo Frau Bader Unser 1. Kind wurde im Nov. 2016 geboren. Im Nov. 2019 läuft nun die Elternzeit meiner Frau aus. Nach 15 Monaten Elterngeld/Teilzeitelterngeld ging meine Frau während der Elternzeit wieder Teilzeit arbeiten (ca. 50%). Nun bekommen wir ein 2. Kind (derzeitiger errechter Termin Mitte März). Da wir keinen Ganztagesplatz im Kinderga...


Elternzeit vorzeitg beenden schon vor dem MuSchu bei 2. SS

Hallo, wenn man während der 3jährigen EZ wieder schwanger ist, darf man diese schon vor Begin des neuen MuSchu vorzeitig beenden, damit man die Möglichkeit hat noch etwas Geld zu verdienen um später mehr Elterngeld zu erhalten?


Elternzeit bis zum 2./3. Geburtstag oder 2/3 Jahr nach Muschu?

Hallo, ich bin schanger möchte so lang wie möglich EZ nehmen, also die vollen 3 Jahre (mit Teilzeit). Zunächst erst für 2 Jahre festlegen und dann 7 Wochen vor Ablauf das restliche Jahr. 1. Beantrage ich dann 2 Jahre ab Ende Muschu oder bis zum 2. Geburtstag? Die Deiffernez wären ja 8 Wochen. 2. Sollte ich die EZ für einen Monat unterbrechen o...