Moin Frau Bader, ich habe da mal eine Frage zu Kündigungen während der Elternzeit. ich bin noch bis 30.11. in der Elternzeit und sollte ab da an wieder arbeiten (Kind ist am 130207 geboren). Nun habe ich gelesen, dass laut Arbeitsvertrag meine Kündigungsfrist 6 Wochen zum Ende eines Kalenderviertels beträgt. Da ich eventuell einen anderen Job hier direkt am Wohnort haben könnte würd ich gern wissen ob und wenn ja welche besonderen Fristen es innerhalb einer Elternzeit gibt um seine alte Tätigkeit zu kündigen. Danke im voraus.
Mitglied inaktiv - 26.08.2008, 10:04