Liebe Frau Bader, meine Tochter ist im Mai 2004 geboren. Ich habe bei meinem Arbeitgeber die Elternzeit für 3 Jahre (also bis Mai 2007) beantragt. Seit Januar 05 arbeite ich wieder zwei Tage in der Woche (16 Std). Nun möchte ich wieder die Elternzeit voll in Anspruch nehmen und nicht mehr nebenbei arbeiten. Als ich es meiner Chefin mitgeteilt habe, hat sie gesagt, sie kann mich nun deswegen kündigen und mir die Arbeitsstelle nicht mehr für später frei halten. Ist das richtig? Darf sie nun meien Vertrag kündigen? Eigentlich bin ich der Meinung, dass ich Recht habe wieder voll zu Hause zu bleiben ohne meine Stelle zu verlieren. Ich wollte nun voraussichtlich bis nächstes Jahr zu Hause bleiben und dann vielleicht wieder ab Mai 06 die 16 Std. wöchentlich wieder zu arbeiten. Kann mir das mein Arbeitgeben auch vervieten, also sagen, ich darf wieder erst nach der Elternzeit arbeiten? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Viele Grüße Jana
Mitglied inaktiv - 01.07.2005, 09:57