Sehr geehrte Frau Bader,
Meine Elternzeit läuft offiziell noch bis 01/2021.
Ich würde gerne früher wieder arbeiten und weiß das mein Aktueller AG dies nicht genehmigen muss. Teilzeit ist aktuell bei uns nichts frei, aber ich hätte die Möglichkeit direkt bei mir im Wohnort eine optimale Stelle anzutreten. Nun ist die Frage : Teilzeit in Elternzeit bei einem Konkurrenten wird er nicht genehmigen, von daher welche Möglichkeiten gibt es:vorzeitig meine Elternzeit beenden und gleichzeitig kündigen (mit Frist von 3 Monaten wenn ich es richtig verstanden habe) oder um Aufhebungsvertrag zu bitten?
Liebe Grüße
von
Clawa1988
am 17.10.2019, 05:24
Antwort auf:
Elternzeit und Kündigung durch Arbeitnehmer vor Ablauf der Elternzeit
Hallo,
Schreibfehler? Der Ag muss es genehmigen.
Es bleibt nur, mit der vertraglichen/gesetzlichen Frist zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag machen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.10.2019
Antwort auf:
Elternzeit und Kündigung durch Arbeitnehmer vor Ablauf der Elternzeit
Die Frist von 3 Monaten gilt nur, wenn du ZUM ENDE der Elternzeit kündigen möchtest.
Möchtest du vorher kündigen, gilt deine individuelle Kündigungsfrist. (Ist vertraglich diesbezüglich etwas vereinbart?) Mit der Kündigung deines Arbeitsverhältnisses endet dann automatisch deine Elternzeit, da du diese bei deinem jetzigen Arbeitgeber angemeldet hast.
von
chrissicat
am 17.10.2019, 06:06