Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage: Ich bin noch in Elternzeit bis 2011. Muss ich meinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen, wenn ich einmalig als Inventuraushilfe in einem anderen Unternehmen (andere Branche) für ca. 6-8 Stunden tätig bin? Es besteht seit meiner Schwangerschaft kein gutes Verhältnis mehr zu meinem Arbeitgeber - musste meinen Lohn einklagen usw..... Dankeschön für Ihre Antwort!! buschbaby
Mitglied inaktiv - 25.08.2010, 12:40