Frage: Elternzeit und Geld-Frage

Hallo, als ich meinen ersten Sohn bekam, habe ich eine Elternzeit von 3 Jahren beantragt und bewilligt bekommen. Mein zweiter Sohn wurde geboren, als der erste 2 Jahre und zwei Monate alt war. Jetzt bin ich wieder Schwanger und dieses Kind wird geboren, wenn der erste Sohn 4 Jahre und vier Monate alt ist. Wieviel Elternzeit habe ich eigentlich zusammen? Pro Kind habe ich ja eine Elternzeit von drei Jahren, also mal drei Kinder sind das dann ja 9 Jahre. Oder bekomme ich nur die letzten drei Jahre vom letzten Kind plus die vorherigen Jahre und Monate (=7Jahre und 4 Monate)? Und meine zweite Frage. Bisher haben wir kein Erziehungsgeld erhalten (mein Mann verdient gut). Nun gibt es ja die neue Regelung. Bekomme ich überhaupt Geld, obwohl ich ja vor dieser jetzigen Schwangerschaft gar nicht arbeiten war? Das Arbeitsverhältnis existiert ja weiterhin, aber durch die ersten zwei Kinder ist das Geldverdienen ja schon eine Zeitlang her. Danke für die Informationen. LG und ein frohes Fest! Birgit

Mitglied inaktiv - 20.12.2007, 18:56



Antwort auf: Elternzeit und Geld-Frage

Hallo, 1. Man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 bzw. 8 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. 2.Sie bekommen den Mindestbetrag von 300 € plus Geschwisterbonus. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.12.2007



Antwort auf: Elternzeit und Geld-Frage

Oh mai... Man hat nicht pro Kind 3 Jahre EZ, sonder jeweils Anspruch auf EZ bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Das ist jetzt fast selbsterklärend, oder? Evtl. klann man das 3, Jahr auf einen späteren Zeitpunkt übertragen, wenn der AG zustimmt und so mehr netto-EZ zusammenbekommen... Die 300 EUR müssten auch Dir für 12 Monate zustehen. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 21.12.2007, 09:23



Antwort auf: Elternzeit und Geld-Frage

Danke für die Antworten! LG Birgit

Mitglied inaktiv - 21.12.2007, 16:05



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