Frage: Elternzeit und Erziehungsgeld

Liebe Frau Bader, mein Mann und ich haben vereinbart, dass ich nach dem Mutterschutz wieder voll arbeiten gehe und er zu Hause bleibt bzw. so reduziert, dass die Betreuung des Kindes gewährleistet geht. Er hat zur Zeit eine 65%-Stelle. Auf wieviel Prozent müsste er mindestens reduzieren, damit er Erziehunggeld beantragen kann? Hat er ein Recht auf eine solche Teilzeit-Stelle? Er ist bei der Stadtverwaltung angestellt, aber noch in der Probezeit. Wie lange vorher muss er die Elternzeit beantragen? Vielen Dank für Ihre Antwort! Herzliche Grüße, Nina Scherg.

Mitglied inaktiv - 17.09.2002, 17:48



Antwort auf: Elternzeit und Erziehungsgeld

Liebe Nina, er darf höchstens 30 Std/ Wo. arbeiten, muss den EU 8 Wo vor Beginn schriftlich beantragen und hat Anspruch auf den EU. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.09.2002



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