Frage:
Elternzeit und Elterngeld
Sehr geehrte Frau Bader,
momentan bin ich in der 21. Woche schwanger. Da ich bereits 2 Kaiserschnitte hatte (1 Notkaiserschnitt, 1 geplanter), werde ich wahrscheinlich auch diesmal per Kaiserschnitt entbinden.
Geburtstermin soll im Juni sein.
Wegen der eingeschränkten Beweglichkeit nach der Geburt und da ich noch 2 kleine Kinder habe, will auch mein Mann direkt nach der Geburt 1 Monat Elternzeit in Anspruch nehmen und Elterngeld beantragen.
Wie gehen wir bei der Beantragung am besten vor?
Angenommen, der Geburtstermin ist der 21. Juni - können mein Mann und ich das Elterngeld bereits im Voraus zu diesem Termin beantragen?
Sein Arbeitgeber ist bereits informiert und wir würden seine Elternzeit auch mindestens 7 Wochen vor diesem Termin beantragen. Wäre das so richtig?
Was wir noch gerne fragen wollen, betrifft den Dienstwagen meines Mannes. Bezüglich eines Dienstwagens haben wir gehört, dass ein beträchtlicher Teil vom Elterngeld dafür als Einkommen abgezogen würde und das für 2 Monate - nämlich Juni und Juli. Wir brauchen den Dienstwagen eigentlich nicht, da wir ein Privatauto haben. Sollen wir ihn vor der Elternzeit meines Mannes also besser abmelden?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
von
Melwurm
am 14.02.2018, 14:52
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld
Hallo,
1. Sinnvoll ist es, am Tag vor Beginn des Mutterschutzes vom neuen Kind die Elternzeit vom vorherigen zu beenden, dann erhalten Sie Mutterschaftsgeld
2. Das Elterngeld kann erst nach der Geburt beantragt werden, weil erst dann die Geburtsurkunde vorliegt
3. Die Elternzeit kann Ihr Mann zur Geburt, voraussichtlicher Termin… beantragen
Viele Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.02.2018
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld
Ergänzend möchte ich noch sagen, dass ich kein Mutterschaftsgeld erhalten werde, da ich mit meinen beiden kleinen Kindern momentan zuhause bin.
von
Melwurm
am 14.02.2018, 14:54
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld
Nein, das Elterngeld kann erst beantragt werden, wenn das Kind geboren ist.
Die Elternzeit muss aber tatsächlich 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstag beim Arbeitgeber angemeldet werden. Das ist so richtig.
ABER dein Mann muss mindestens 2 Lebensmonate Elternzeit/Elterngeld beantragen, da sonst das Elterngeld abgelehnt wird. Es gibt eine Mindestbezugszeit von 2 Lebensmonaten.
Und er muss beide Monate der Elternzeit gesammelt bei seinem Arbeitgeber anmelden, nicht nach und nach.
Was den Dienstwagen betrifft, das ist so korrekt. Der wird mit dem Elterngeld verrechnet und wird dieses merklich verringern. Wenn ihr das Auto also nicht unbedingt braucht, gebt es lieber für die beiden Monate ab.
von
Dojii
am 14.02.2018, 15:23
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld
Was heißt "mit beiden Kindern momentan zu Hause"? Hast du einen Arbeitgeber und bist in Elternzeit oder "nur" Hausfrau?
von
chrissicat
am 14.02.2018, 15:54
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld
Müssen denn die 2 Monate Elternzeit am Stück genommen werden, oder kann man den zweiten Monat auch irgendwann während der ersten 3 Lebensjahre des Kindes nehmen.
Ich finde das nur merkwürdig, da ich weiß, dass ein Kollege meines Mannes auch nur 1 Monat Elternzeit nach Geburt des Kindes genommen hat.
von
Melwurm
am 14.02.2018, 16:03
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld
Wenn er nur einen Monat Elternzeit (ohne Elterngeld) genommen hat, dann geht das. Elterngeld bekommt man eben erst ab zwei Monaten.
Die beiden Monate müssen nicht am Stück genommen werden, aber man muss alle Monate, die man in den ersten 24 Monaten nehmen will, sofort anmelden. Eine nachträgliche Änderung innerhalb der ersten 24 Monate geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Erst im dritten Jahr kann man wieder Änderungen vornehmen.
von
Dojii
am 14.02.2018, 16:09
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld
Ich wurde nach der Elternzeit meines jüngsten Kindes gekündigt, da meine Stelle nicht mehr existiert. Einen neuen Job habe ich nicht gefunden - was auch schwierig ist, mit 2 kleinen Kindern, die chronisch krank sind. Für meine Kinder war es wahrscheinlich auch besser so, da ich unter der Woche ohnehin alleine mit den Kindern alleine bin (Mein Mann arbeitet in einem anderen Bundesland). Also bin ich wohl "nur Hausfrau" - doch dazu stehe ich. Ich würde nur die 300 Euro Elterngeld beantragen. Es geht hier auch hauptsächlich um die Elternzeit meines Mannes.
von
Melwurm
am 14.02.2018, 16:09
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld
Der Kollege meines Mannes hat nur 1 Monat nach der Geburt genommen und - so weit wir wissen - Elterngeld erhalten. Ob er einen weiteren Monat innerhalb der 24 Lebensmonate beantragt hat, weiß ich nicht, aber mein Mann wird ihn mal fragen, wie er das gemacht hat.
von
Melwurm
am 14.02.2018, 16:11
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld
Den zweiten Monat EG muss er innerhalb der ersten 14 Lebensmonaten nehmen. Evtl hat der Kollege aber in TZ gearbeitet und zusätzlich EG bezogen. Das ginge. Wäre ja evtl auch eine Variante für deinen Mann, im ersten Monat bleibt er komplett daheim, im zweiten arbeitet er in TZ bis zu 30 Std und über die Differenz erhält er dann EG. So erfüllt er seine 2 Lebensmonate für das EG auch. Wenn er den zweiten Monat splittet und EG Plus bezieht, wären die Abschläge noch geringer und er würde - über den kompletten Zeitraum betrachtet - mehr EG bekommen. Splitten bedeutet, ein Monat EG wird auf 2 EG Plusmonate gestreckt, dafür bekommt er dann aber je Monat nur das halbe EG. Müsst ihr halt schauen ob ihr euch das leisten könnt.
Mitglied inaktiv - 14.02.2018, 17:41
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld
Hallo Danyshope, nein der Kollege war den ganzen Monat Elternzeit weg. Aber ob er vielleicht einen weiteren Monat während der ersten 14 Lebensmonate eingereicht hat, wissen wir nicht. Deshalb wird mein Mann ihn sobald er ihn wieder mal trifft fragen.
Aber das mit dem zweiten Monat in TZ klingt interessant. Ich weiß nur nicht, ob der Chef meines Mannes da nicht auf die Barrikaden geht, denn er war schon wegen des einen Monats nicht begeistert.
Allerdings bleibt uns fast nichts anderes übrig als dass mein Mann EZ nimmt. Ich muss leider per Kaiserschnitt entbinden und Kaiserschnitt, 2 kleine Kinder, das Baby und der Haushalt - wie soll das gehen - noch dazu wo mein Mann ja wenn er arbeitet nur am Wochenende da ist.
Wir werden jetzt mal den Kollegen fragen und dann schauen, wie wir das machen. Danke für die Infos.
von
Melwurm
am 14.02.2018, 18:15
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld
So viel ich weiß, kann man ja während der EZP Plua Monate 30 Stunden arbeiten, dass sind ja eigentlich 3/4 der ursprünglichen Arbeitszeit.
von
Melwurm
am 14.02.2018, 18:18
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld
Dein Mann muss auf jeden Fall zwei Monate gemacht haben. Wenn der Kollege das nicht gemacht hat, dann wurde er nach den 14 LM aufgefordert das erste zurückzuzahlen. Zwei Monate bei Basis-EG sind Minimum. Das EG Plus splittet die Zahlung nur auf. Ihr könnt auch Basis-EG beantragen und dein Mann kann trotzdem 30h TZ arbeiten.
Für Dich musst Du schauen wie alt deine älteren zwei Kinder sind. Persönlich würde ich zu Basis-EG auch bei Dir raten. Eine Splittung bringt Dir keinen Mehrwert, denn deine Krankenversicherung hast Du ja eh schon irgendwie geklärt (Familienversicherung evtl.). Falls Deine zwei älteren unter 6 sind bekommst Du noch Geschwisterbonus - zumindest bis das älteste 6 wird. (falls das 6+ ist, dann bis das kleinere 3 wird).
EG beantragen kann man nur mit Geburtsdatum und der Geburtsurkunde, also am Besten gleich am Tag der Geburt abschicken (könnte ja theoretisch vor dem geplanten Termin losgehen) und Geburtsurkunde nachreichen. Wobei die bei uns innerhalb von drei Werktagen zugestellt wird, also ich persönlich würde die noch abwarten. Es dauert in einigen EG Stellen drei Monate bis der Antrag bearbeitet ist. Also wäre hier für euch sinnvoller einfach was zurückzulegen und von den Reserven zu leben.
Dienstwagen hatte ein Kollege auch und das geht schweinisch ins Elterngeld. Er hat sich vom AG einen Wisch geholt, dass er für die Zeit der EZ den Dienstwagen nicht zur Verfügung hat und das hat der EG Stelle hier gereicht. Auf jeden Fall für die Zeit, wo er voll Zuhause ist abmelden. Wenn dein Mann den zweiten Monat EZ in TZ machen will mit EG müsst ihr bei Dienstwagen schauen, ob da wirklich noch was groß an EG zusammenkommt. Aber er braucht den zweiten Monat, sonst bekommt ihr gar kein EG.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 15.02.2018, 09:14
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld
Bis zu 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats kann man auch während des Basiselterngeldbezuges arbeiten. Evtl. kann dein Mann etwas mehr als einen Lebensmonat Elternzeit nehmen, so dass er nur einen Teil des zweiten Lebensmonats Vollzeit arbeitet und so in diesem LM durchschnittlich nicht über die 30 Wochenstunden kommt. Dann könnte er für die ersten zwei Lebensmonate Basiselterngeld beantragen. Das müsstet ihr aber am besten im Vorfeld mit der Elterngeldstelle abklären, die kann euch zu Elterngeld und Elternzeit beraten.
Mitglied inaktiv - 15.02.2018, 10:58
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld
Vielen Dank erst mal an alle für die Infos :-)
von
Melwurm
am 15.02.2018, 21:52