Sehr geehrte Frau Bader,
liebes Forum,
im Oktober 2013 ist der ET für unser erstes Baby – bzgl. der Elternzeit und dem Elterngeld habe ich einige Fragen:
Meine Partnerin möchte gerne 12 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen und ich würde gerne im ersten und letzten Monat Zuhause bleiben.
Die Gesamtbezugszeit von 12 Monaten würde sich nicht ändern, weil die 2 Partnermonate zur gleichen Zeit laufen, oder? Auf 14 Monate dehnt sich die Elternzeit doch nur aus, wenn wir die Partnermonate nicht parallel, sondern nacheinander nehmen würden, oder?
Sofern unser „Wunsch“ möglich ist – würde meine Partnerin 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis 8 Wochen nach der Geburt ihr reguläres Nettogehalt abzgl. des Mutterschaftsgeldes beziehen. Im ersten Monat (Vaterzeit) würde ich dann 67% meines Nettogehalts beziehen und im 12ten Monat (Vaterzeit) ebenfalls – meine Partnerin entsprechend ab der 9ten Woche nach der Geburt bis ebenfalls zum 12ten Monat, richtig?
Demnach endet „unsere“ Elternzeit dann im Oktober 2014, richtig?
Vielen Dank für die Hilfe.
von
John Doe
am 09.04.2013, 09:00
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld
Hallo,
Sie können jeder 3 Jahre EZ nehmen, jedoch zusammen nur 14 Mo. EG bekommen.Diese kann man verteilen, wie man will (auch parallel), die Monate mit MG-Bezug werden aber immer der Mutter zugerechnet
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.04.2013
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld
Ja, das ist alles richtig so!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 09.04.2013, 09:20
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld
Wenn Die Mutter Elternzeit so bantragt, ja, dann endet sie im Oktober.
ABER !!!, es besteht die Option in der Elternzeit bis zu 30 Std die Woche zu arbeiten. Und beide !!! Elternteile können unabhängig von einander bis zum 3ten Geburtstag Elternzeit anmelden. Unabhängig von dem Elterngeld - das sind zwei verschiedene Dinge.
Heißt, ihr könnten wie bisher geplant die Elterngeld-Monate nehmen. und dann überlegen ob danach beide wieder voll arbeiten gehe, beide oder einer in Teilzeit bis zu 30 Std macht oder beide bzw einer ohne Entgeld daheim bleibt. Wichtig, meldet man die ersten beiden Jahre Elternzeit an, dann kann das 3te Jahr auch zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden. Und der AG kann diese nicht verbieten. In Hinblick darauf, das die Kinderbetreung nicht immer gewährleistet wird, mangels passender Plätze und die KiTaplätze in der Regel ab August vergeben werden, würde ich das auch berücksichtigen. Stellt ihr später fest das es nicht so klappt wie gedacht, seit ihr nämlich von dem OK des AG´s abhängig.
Ich bleibe im ersten Jahr daheim, evtl wird der Vater noch die beiden letzten Monate hinten dranhängen. Im 2ten und 3ten jahr werde ich nur Teilzeit arbeiten und dann erst wieder mit Ablauf der vollen 3 Jahre Elternzeit wieder vollzeit arbeiten.
Mitglied inaktiv - 09.04.2013, 13:28