Ich arbeite seit 01.07.2018 in einer Firma als Angestellte. Meine Probezeit endet am 31.12.2018 und wird dann aller Voraussicht nach in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt. Ab wann hätte ich bei so einem Vertragsverhältnis bei einer eventuellen Schwangerschaft und Geburt eines Kindes Anspruch auf das sogenannte Elterngeld ( c. 65% des letzten Gehaltes)
?
von
silbersee
am 16.10.2018, 15:30
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld ab wann?
Hallo,
Anspruch auf Elterngeld haben Sie auf jeden Fall. Dieses berechnet sich nach dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.10.2018
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld ab wann?
Hallo!
Da da noch die Mutterschutzmonate abgehen (es werden normalerweise die 12 Monate vor dem Mutterschutz herangezogen), sollte die Entbindung frühestens in der 2. Augusthälfte 2019 sein - auch bei einem eventuellen Frühchen.
Wenn Sie also vor dieser Stelle noch kein Einkommen hatten, würde ich mit dem Üben noch ein paar Monate warten.
Insbesondere sollten Sie den unbefristeten Vertrag in Händen halten, um auch gesichert eine Elternzeit nehmen zu können.
von
drosera
am 16.10.2018, 16:23