Elternzeit und Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit und Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich weiß das die Frage hier schon oft gestellt wurde. Bin aber bisschen durcheinander. Und zwar bin ich in der 7Ss ( et.20.3.2016) befinde mich aber noch bis 9.5.16 in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber. Ich habe jetzt nebenbei bei Einen anderen AG auf 450€ gearbeitet. Jetzt möchte mir meine Frauenärztin gerne BV ausstellen, da ich aufgrund meiner Arbeit ein hohes Infektionsrisiko (HIV, Hepatitis) habe. Ich habe schon mit unserer Kreisberwaltung telefoniert und ihr meinen folgenden "Plan" mitgeteilt, uns die sagte das das machbar ist, wie ich es vorhabe. Möchte mich gerne bei Ihnen nochmal rückversichern. Also: 1.Meinen AG vom Minijob und Feststellung von Schwangerschaft berichten. 2. Elternzeit bei meinem AG (Festanstellung)kündigen 3.BV AG überreichen. Die Kreisberwaltung sagt, das mein 1.AG mir dann meinen Lohn wieder zahlen muss, es sei denn er ist Zahlungsunfähig. stimmt das? Ich hoffe es ist verständlich.

von Kazizi am 30.07.2015, 10:35



Antwort auf: Elternzeit und Beschäftigungsverbot

Hallo, nein, das geht nicht. Sie bekommen aber auch beid em Minijob im BV den Lohn weiter Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.08.2015



Antwort auf: Elternzeit und Beschäftigungsverbot

Nein, das geht nicht und wäre Betrug. Du darfst die laufende Elternzeit nur beenden zum neuen Mutterschutz. Bis dahin greift das BV nur im Nebenjob. BV ist dafür da finanziell nicht benachteiligt zu werden, nicht um sich einen Vorteil zu verschaffen.

von Sternenschnuppe am 30.07.2015, 11:00



Antwort auf: Elternzeit und Beschäftigungsverbot

Hab ich mir gedacht und mich auch darüber gewundert. Bekomme ich dann die 450€ von meinem 2.AG im BV?

von Kazizi am 30.07.2015, 11:04



Antwort auf: Elternzeit und Beschäftigungsverbot

Ja, die bekommst Du. Der AG bekommt das über die Umlage 2 von der Krankenkasee wieder. Da wäre halt aucb der Betrug , wenn eine Elternzeit vorzeitig beendet wird und die Krankenkasse das dann finanzieren soll. Du kannst die Elternzeit zum Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden, dann bekommst Du volles Mutterschutzgeld. Dies ist erlaubt und Bedarf nicht der Zustimmung des AG.

von Sternenschnuppe am 30.07.2015, 11:56



Antwort auf: Elternzeit und Beschäftigungsverbot

Dein Haupt-AG weiß noch nicht von deinem Minijob??? Gruß Sabine

von SumSum076 am 30.07.2015, 22:41



Antwort auf: Elternzeit und Beschäftigungsverbot

Autsch, wenn dem so ist , dann kannst Du richtig Ärger bekommen. Hat er dem Nebenjob zugestimmt ? Ohne Zustimmung darf man gar nicht woanders arbeiten.

von Sternenschnuppe am 30.07.2015, 23:35



Antwort auf: Elternzeit und Beschäftigungsverbot

Doch doch der weiß davon und hat auch zugestimmt!

von Kazizi am 31.07.2015, 17:24



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