Hi, mein vertrag lief am 30.04.09 aus. Seit dem 29.04.09 bin ich im Mutterschutz. Danach möchte ich 1 J aussetzen ( " Elternzeit").
Frage: Wann muß ich mich arbeitlos melden? 3 Monate vor Ablauf des freigenommenen Jahres? Bekomme ich nach dem Elterngeld Arbeitlosengeld oder Hartz IV?
Viele Grüße
Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 09:48
Antwort auf:
"Elternzeit" und Arbeitslos
Hallo,
ohne AG keine EZ!
Ich würde mich schnellstens bei der ArbAgentur melden - Leistungen erhalten Sie aber erst, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also das Kind anderweitig untergebracht ist
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.06.2009
Antwort auf:
"Elternzeit" und Arbeitslos
wenn du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst, bekommst du alg1, melden würde ich mich dann, wenn es absehbar ist, daß du eine betreuung hast und arbeiten kannst.
wenn du die kriterien für alg2 erfüllst und nicht arbeiten kannst, wirst du alg2 erhalten.
bist du alleinerziehend?
Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 09:57