Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe vor 3 Jahre Elternzeit zu nehmen. Nach ca 1 1/2 Jahren aber wieder zu arbeiten (max 30h/Woche).
Zu einer Frage kann mir mein Arbeitgeber aber keine Antwort geben.
Wenn ich im Mai 2021 wieder arbeite, sagen wir bis August 2021, dann würde ich für September und Oktober 2021 wieder zu Hause bleiben (also wieder voll in Elternzeit gehen), wegen der Kita-Eingewöhnung.
Dann ab November 2021 wieder arbeiten gehen.
Besteht denn die Möglichkeit während meiner 3 Jahre Elternzeit - neben der beruflichen Tätigkeit - auch zwischendurch nicht mehr zu arbeiten, sondern "Vollzeit" in Elternzeit zu gehen.
Kann es schwer beschreiben, hoffe man versteht trotzdem was ich meine.
LG
Mitglied inaktiv - 11.11.2019, 10:08
Antwort auf:
Elternzeit und Arbeiten
Hallo,
das ist unproblematisch möglich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.11.2019
Antwort auf:
Elternzeit und Arbeiten
Hallo,
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich verstanden habe, was du meinst.
Ich glaube, deine Frage zielt darauf ab, ob du während du bei deinem jetzigen Arbeitgeber Vollzeit in Elternzeit bist, verschiedene zeitlich beschränkteTätigkeiten während der EZ ausüben darfst.
Wenn du das meinst, ist das möglich, sofern du nicht über 30 Stunden wöchentlich kommst. Du kannst bei deinem Hauptarbeitgeber währen der EZ arbeiten, oder mit seiner Zustimmung auch bei einem anderen Arbeitgeber.
Oder meinst du ganz was anderes?
LG luvi
von
luvi
am 11.11.2019, 11:53
Antwort auf:
Elternzeit und Arbeiten
Wenn du innerhalb der EZ in TZ arbeitest, dann solltest du für diese Tätigkeit einen TZ-Vertrag mit deinem AG machen der, das ist wichtig, auf die EZ befristet ist. Altefnativ als Zusatz zu deinem VZ-Vertrag. Diese TZ- Vereinbarung kannst du dann jederzeit kündigen, solltest aber auch genau dann dich auf nur diesd beziehen. Innerhalb der EZ kann man diese in bis zu 3 Abschnitte teilen, darüber hinaus wenn der AG mitspielt. Erst daheim, dann in TZ arbeiten, dann wieder daheim, dann wieder TZ geht also wenn AG dem zustimmt.
von
Felica
am 11.11.2019, 12:20
Antwort auf:
Elternzeit und Arbeiten
Vielen Dank für die Antworten. Dass mein AG das nicht konnte finde ich schon recht seltsam.
Alles richtig verstanden. Vielen Dank nochmal
Mitglied inaktiv - 11.11.2019, 19:03