Hallo
Ich bin seid 4 Monaten in der Elternzeit die ich für 3 Jahre beantragt habe.Mein Arbeitgeber hat mich gefragt ob ich für 3 Monate während des Weihnachtsgeschäftes ab und zu aushelfen konnte.
wenn ich das mache ,wozu ich auch Lust hätte da es nur wenige Stunden in der Woche sind(ca.6 Std.)Bedeutet das automatisch das Ende der Elternzeit?so das der Kündigunsschutz weckfällt und ich nach 3 Jahren nicht auf Teilzeit einsteigen kann?
Danke für Ihre Hilfe
Gruß Kerstin
Mitglied inaktiv - 29.09.2003, 14:20
Antwort auf:
Elternzeit und Arbeit
Hallo,
man kann bis zu 30 Std. arbeiten, evtl. wird aber das EG gekürzt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.09.2003
Antwort auf:
Elternzeit und Arbeit
Hallo,
man darf während der EZ bis zu 30 Std arbeiten, ohne die EZ zu "verlieren"...
Ich möchte nach der Geburt auch wieder auf 16 Std. Basis arbeiten und bekomme hierfür einen "Zusatzvertrag" zum bereits bestehenden AV... Sollte ich auch irgendwelchen Gründen die AZ nicht einhalten können, kann ich den Zusatzvertrag "kündigen" und gehe automatisch in die EZ zurück.
Fragen Sie doch mal den AG, ob er Ihnen eine Zusatzvereinbarung für diese Zeit schreibt.
LG
Heike
Mitglied inaktiv - 29.09.2003, 14:37