Liebe Frau Bader, leider konnte ich keinen Vergleichsfall in Ihrem Forum finden, darum eine etwas ausführlichere Darstellung unserer Situation: Ich habe für unser erstes Kind ein Jahr Elterngeld bezogen, habe dann ca. ein halbes Jahr Vollzeit gearbeitet. Jetzt nehme ich die restlichen zwei Jahre Elternzeit und bin nun aber schwanger mit unserem 2. Kind. Bisher habe ich das Zentrum für Familie und Soziales noch nicht über die 2 Jahre des ersten Kindes informiert. 1. Bis wann muss ich das spätestens machen? 2. Wie informiere ich das Amt korrekt, sodass mir dann auch ein Elterngeld für das zweite Kind zusteht (komme über die 400 Euro)? 3. Wie steht es mit den 3 Jahren Elternzeit für das zweite Kind, werden diese zu den 3 Jahren addiert (6 Jahre insgesamt) oder haben wir nur Anspruch auf ca. 5 Jahre (da Überschneidung der Elternzeiten)? Vielen Dank im Voraus und einen schönen Tag Glücksmarie
Mitglied inaktiv - 24.09.2009, 09:09