Hallo Frau Bader, hatte 2017 2 Jahre Elternzeit beantragt und bin nach 1,5 Jahren nach Bezugsende des Elterngeldes für 8 Stunden die Woche bei meinem alten Arbeitgeber beschäftigt auf 450€ basis. Wenn ich zusätzlich vor Ende der Elternzeit einen weiteren Job Annheme als „kurzfristige Beschäftigung“ auf Lohnsteuerklasse 6 mit 3,5 Stunden die Woche und maximal 66 Arbeitstagen. . Was muss ich hier beachten? Normalerweise zählt so ein Job ja nicht zusätzlich zum mini job mit 450€. Ist dies in diesem Fall anders? Vielen Dank im Voraus Grüsse
von Kathi08150 am 27.03.2019, 22:35