Hallo,
ich arbeite im Moment in TZ (20h/Woche) bei AG x und auf 400,-€ Basis bei AG y.
Ich bin im 5. Monat schwanger und ET ist Ende Oktober. Ich möchte bei AG x nach 1 Jahr aus finanziellen Gründen wieder arbeiten gehen, jedoch aber nicht auf den Kündigungsschutz der EZ verzichten. Bei AG y möchte ich nach dem Mutterschutz wieder stundenweise ca 7-10 Std/Woche wieder arbeiten gehen.
Kann ich bei AG x volle 3 Jahre EZ beantragen um den Kündigungsschutz zu genießen und nach 1 Jahr wieder einsteigen? Wenn ich weiterhin beim AG y nach dem Mutterschutz tätig bin, muss ich mir vorher von Hauptag x eine Erlaubnis holen oder sind das 2 paar Stiefel?
Steht mir EZ im Minijob überhaupt zu?
Welche Möglichkeit gibt es nin meiner Situation?
Gruß
von
Allegra10
am 13.06.2012, 21:21
Antwort auf:
Elternzeit und 2 Jobs
Hallo,
Sie müssen doch jetzt schon eine Erlaubnis von x haben, um bei y zu arbeiten.
Ansonsten können Sie es so machen. Sie können übrignes bei beiden 3 Jahre beantragen (und bei x TZ arbeiten gehen)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.06.2012
Antwort auf:
Elternzeit und 2 Jobs
Hallo müsste eigentlich gehen!
Die Erlaubnis müsstets du ja jetzt auch schon vom ag haben oder nicht? Weiss er das du einen 2ten Job hast?
Was du dann dazu verdienst wird aber vom eg abgezogen,das solltest du wissen mehr wirst di nicht unbedingt in der Tasche haben.
von
CKEL0410
am 14.06.2012, 06:40
Antwort auf:
Elternzeit und 2 Jobs
Hallo,
ich arbeite im Minijob seit 1,5 Jahren. ich hatte eine mündliche Erlaubnis vom Hauptag. Leider weiß ich nicht, auf welche Ideen er in dieser angespannten Situationen kommt. :-/
Sollte ich mir nach solch langer Zeit eine schriftliche Erlaubnis holen?
Kann ich beim Hauptag 3 Jahre EZ einreichen und nach 1 Jahr abeiten gehen, um den Kündigungsschutz zu geniesen?
Gruß
von
Allegra10
am 14.06.2012, 06:58