Wenn ich NACH der Mutterschutzzeit eine Elternzeit von 24 Monaten nehme, kann ich ggf. bis zum 8 Lebensjahr noch weitere 12 Monate Elternzeit nehmen oder verbleiben dann nur noch 12Monate abzüglich der Dauer des Mutterschutzes?
Mitglied inaktiv - 30.08.2004, 13:44