Frage: Elternzeit übertragen

Wenn ich NACH der Mutterschutzzeit eine Elternzeit von 24 Monaten nehme, kann ich ggf. bis zum 8 Lebensjahr noch weitere 12 Monate Elternzeit nehmen oder verbleiben dann nur noch 12Monate abzüglich der Dauer des Mutterschutzes?

Mitglied inaktiv - 30.08.2004, 13:44



Antwort auf: Elternzeit übertragen

Hallo, Mutterschutz zählt dazu, wenn Sie bis zum 2. Geb. nehmen können Sie mit Zustimmung des AG noch ein Jahr aufheben. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.08.2004



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