Hallo, eine Frage zum 3. Jahr Elternzeit für Kind 1 im Zusammentreffen mit der Mutterschutzfrist für das zweite Kind: Vorab: Eine Übertragung der noch verbleibenden Elternzeit für Kind 1 wurde beantragt und vom Arbeitgeber genehmigt. 1. Endet die Elternzeit für das 1. Kind grundsätzlich erst mit Ende der Mutterschutzfrist für Kind 2 oder ist eine Beendigung zum Beginn der Mutterschutzfrist möglich? 2. Wenn eine Beendigung der Elternzeit erst zum Ende der Mutterschutzfrist für Kind 2 möglich ist, der Arbeitgeber jedoch bereits die Übertragung der restlichen Elternzeit ab Beginn der Mutterschutzfrist bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres von Kind 1 (fälschlicherweise) genehmigt hat, ist diese für den AG dann bindend? 3. Hat die Angestellte den Arbeitgeber zu unterrichten, wenn er sich irrt? Für ihre Bemühungen besten Dank.
Mitglied inaktiv - 14.08.2008, 14:30