Elternzeit teilen, bei Wohnsitzen in unterschiedlichen Bundesländern und andere

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit teilen, bei Wohnsitzen in unterschiedlichen Bundesländern und andere

Hilfe wenn wir schon bei Elterngeld und co sind. Vielleicht kann einer helfen. Kurze Fakten: -Partner Azubi -bekommt noch Geld vom BFD (Bund) bis Oktober -wohnen in verschiedenen Bundesländern -ich gelte als Arbeitslos -bekomme ALG2 (leider schon ne weile da während des Abis kein Bafög bekommen hab und davor Ausbildung abgeschlossen und da BAB bekommen) Aus Geldgründen haben wir überlegt, dass er ab Jan14 3Monate Elternzeit nimmt Tja da kommen jetzt die Fragezeichen. In welchem Bundesland muss es beantragt werden? Wo muss er sich dann aufhalten mit dem Kind(gemeinsames Sorgerecht und wohne alleine mit den Kindern in meiner Wohnung)? Wenn er in der Zeit bei mir ist, rechnet das Amt dann sein Geld auf mein ALG2 an? (Uns ist klar dass er in der Zeit kein anderes Geld bekommt und die Zeit hinten dran hängen muss, was kein Problem ist da er eine verkürzte Ausbildung hat und die dann halt fast Normal lang gehen würde)

von MamivonLiobaJolin am 26.08.2013, 14:31



Antwort auf: Elternzeit teilen, bei Wohnsitzen in unterschiedlichen Bundesländern und andere

Hallo, EG kann er nur bekommen,wenn er mit dem Kind zusammen wohnt. Wenn er bei Ihnen wohnt, wird dies aug H IV angerechnet. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.08.2013



Antwort auf: Elternzeit teilen, bei Wohnsitzen in unterschiedlichen Bundesländern und andere

Öhm, kurze Frage : Wieso bringt er die Ausbildung nicht schnellstmöglich hinter sich, damit er seine Familie ernähren kann ? Sobald das Kind da ist muss er Unterhalt zahlen, Dir und dem Kind, da kommt Elternzeit nehmen gar nicht gut vor dem Amt, vor allem weil Du eh Zuhause bist. Sobald er bei Dir einzieht seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft , da können nicht beide Zuhause bleiben.

von Sternenschnuppe am 26.08.2013, 14:36



Antwort auf: Elternzeit teilen, bei Wohnsitzen in unterschiedlichen Bundesländern und andere

Zusammenziehen geht nicht(private gründe). Unterhalt muss er nicht zahlen. Er hat ja schon eine Ausbildung und war auch schon arbeiten mehrere Jahre ua Marine, Bund und jetzt eben Ausbildung (er ist 30). Die Ausbildung dauert halt noch min. 1,5 Jahre. Noch wird sein altes Einkommen angerechnet beim Elterngeld. Ja bin zu Hause aber nur bis Sommerende kommendes Jahr. Kann rh kein volles Jahr Elternzeit nehmen.

von MamivonLiobaJolin am 26.08.2013, 14:42



Antwort auf: Elternzeit teilen, bei Wohnsitzen in unterschiedlichen Bundesländern und andere

Schnall ich nicht. Wenn sein altes Einkommen angerechnet wird fürs Elterngeld, dann brauchst Du in der Zeit ja vielleicht kein H4, müsst ihr mal ausrechnen. Auf jeden Fall muss er dazu bei Dir gemeldet sein, und Du musst es dem Jobcenter melden. Wieso sollte er keinen Unterhalt zahlen müssen ? Dass er eine weitere Ausbildung macht ist schön, aber in erster Linie ist er nun für Dich und das Kind zuständig finanziell.

von Sternenschnuppe am 26.08.2013, 14:49



Antwort auf: Elternzeit teilen, bei Wohnsitzen in unterschiedlichen Bundesländern und andere

Derjenige, der Elterngeld beziehen möchte, muss mit dem Kind gemeldet sein. Wollt ihr also beide Elterngeld beziehen, dann müsst ihr zusammen gemeldet sein. Damit wärt ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Ist noch die Frage, ob der Vater überhaupt Elternzeit beanspruchen darf, weil du es schon machst und ihr so schon auf staatliche Hilfe angewiesen seid. Nimmt der Vater zusätzlich Elternzeit, benötigt ihr noch mehr Hilfe vom Staat. Da könnte die Elternzeit des Vaters verwehrt werden. Und....natürlich MUSS der Vater Unterhalt bezahlen. Tut er es nicht, weil er zB finanziell nicht kann, steht wieder der Staat und damit die Allgemeinheit dafür ein. Und dann auch noch Elternzeit nehmen und noch mehr vom Staat kassieren! Ne, sorry, aber das find ich unverschämt! Wer Willens ist, Kinder in die Welt zu setzen, sollte auch Willens sein, diese selber zu ernähren! Gruß Sabine

von SumSum076 am 26.08.2013, 14:54



Antwort auf: Elternzeit teilen, bei Wohnsitzen in unterschiedlichen Bundesländern und andere

Also wenn ich dich richtig verstehe müssen wir zusammen wohnen um sich die Elternzeit zu teilen. Richtig?? Dann hat es sich erledigt. Wie gesagt er kann nicht zu mir ziehen (wieso weshalb warum ist egal bzw. ist unrelevant). So viel hat er nun auch nicht verdient ist aber bei 65% davon immernoch mehr als sein Azubigehalt was er ja dann bekommt.

von MamivonLiobaJolin am 26.08.2013, 14:57



Antwort auf: Elternzeit teilen, bei Wohnsitzen in unterschiedlichen Bundesländern und andere

Ähmm, wenn er jetzt keien finanziellen Mittel hat um Unterhalt zu zahlen, dann wird er damit Schukden aufbauen. Weil das Amt wird Dir sicherlich seinen Unterhalt anrechnen - ob er zahlen kann oder nicht ist dabei eher egal. Notfalls müßtest du Unterhaltsvoschuß beantragen - und den muß er später wieder zurückzahlen. In dieser Situation also auch noch Elternzeit zu nehmen, wenn du daheim bist, ist gelinde gesagt wirklich daneben. Er sollte wirklich schnell die Ausbildung zuendel machen damit er für euch aufkommen kann. Und wenn du auch arbeiten mußt, dann wäre halt Tagesmutter oder Krippe eine Option für euer Kind. Aber beide daheim bleiben - ich glaube nicht das die das schlucken. Zudem, bei einigen Ausbildungen ist es so, das wenn sie in einer bestimmten Frist nicht gemacht werden, Du nicht mehr zur Prüfung zugelassen wirst..... Wenn er eh schon eien Ausbildung hat, dann dürfte das was er jetzt macht wohl auch eher eien Umschulung sein, vermute mal verkürzt auf 2 Jahre. Da gelten dann andere Rahmenbedingungen als für eine "normale" Ausbildung. Elterngeld oder Elternzeit gilt eh nur für den wo das Kind gemeldet ist.

Mitglied inaktiv - 26.08.2013, 15:02



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Danke fürs abstempeln. ;) Nein wir wollen nicht beide gleichzeitig Elternzeit nehmen sondern er eben seine Monate zwischendrin nehemen. Was ja geht!! Wegen dem Unterhalt ist sone sache waren dafür aber schon bei den Ämtern etc. und er muss nicht, war das was dabei raus kam.

von MamivonLiobaJolin am 26.08.2013, 15:02



Antwort auf: Elternzeit teilen, bei Wohnsitzen in unterschiedlichen Bundesländern und andere

Für den Moment nicht. Das Jobcenter wird Dir aber den möglichen Vorschuss als Einkommen anrechnen. Ob Du den dann geltend machst oder nicht ist in Deiner Hand, abziehen werden sie es. Kann er nicht einen Nebenjob annehmen ?

von Sternenschnuppe am 26.08.2013, 15:08



Antwort auf: Elternzeit teilen, bei Wohnsitzen in unterschiedlichen Bundesländern und andere

Geht leider nicht er ist immer min. 4 wochen auf dem schiff...

von MamivonLiobaJolin am 26.08.2013, 15:12



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