Hallo Frau Bader! Unser Problem ist folgendes: Ich würde nach der Geburt des Babys gerne das erste Jahr zu Hause bleiben, ich studiere so lange noch und würde dann in mein Anerkennungsjahr machen. Während meines Anerkennungsjahres würde mein Freund dann zu Hause bleiben wollen, also Elternzeit nehmen. Jetzt die Frage, muss er dieses Jahr, was ja erst ein Jahr nach der Geburt anfängt, schon bei der Geburt beantragen oder wann muss er seine Elternzeit beantragen. Das Problem ist nämlich, dass er Angst hat, dass er wenn er die Elternzeit beantragt und noch ein jahr dort arbeitet in dieser Zeit gekündigt wird, weil vorauszusehen ist, dass der Arbeitgeber nicht von seinem geplanten jahr Elternzeit hält. Und dann wäre er arbeitslos und ich noch im Studium, also gar kein Geld da, nur weil er ein Jahr bei unserem Kind bleiben wollte und der Arbeitgeber ihn deswegen kündigt (natürlich mit einem anderen vorgeschobenen Grund). Davor haben wir im Moment echt Angst. Also, wann muss mein Freund seine Elternzeit beantragen, bei der Geburt, vor der Geburt vielleicht sogar schon oder erst kurz bevor er die Elternzeit nehmen will? Vielen Dank schon mal für die Antwort! Liebe Grüße Nanni
Mitglied inaktiv - 06.05.2005, 09:24