Hallo alle zusammen,
Ich bin neu hier und brauche dringend Hilfe .
Ich bin zurzeit in Elternzeit jedoch endet mein Elterngeld im September .
Ab Oktober habe ich eine 400 Euro Stelle bei einem anderen Arbeitgeber . Kann momentan nicht bei meinem bisherigen Arbeitgeber arbeiten (Tankstelle) da ich dort Schicht arbeite und das nicht mit meinem Kind vereinbaren kann .
Meine Problem ist nun ich möchte dieses Jahr gern wieder schwanger
werden. Wie würde sich mein Elterngeld für das zweite Kind berechnen ?
Ich wäre sehr dankbar wenn mit jemand helfen könnte!
von
Janini2805
am 07.08.2013, 09:20
Antwort auf:
Elternzeit rum und wieder schwanger!
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2013
Antwort auf:
Elternzeit rum und wieder schwanger!
Wie beim ersten Kind auch: Aus dem Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt.
Dabei werden die Mutterschutzzeiten und das erste Lebensjahr des ersten Kindes (Elterngeldbezguszeit) ausgeklammert.
Kommt das zweite Kind zB rund um den 2. Geburtstag von Kind 1 oder später, zählt das Einkommen aus dem 400 Euro-Job.
Sind Monate dabei, in denen du kein Einkommen hattest, zählen die natürlich mit 0 Euro mit rein.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 07.08.2013, 10:59