Hallo Frau Bader,
Wenn die Elternzeit als Mutter erst nach der Geburt beantragt werden soll, wie soll ich dann nachweisen, dass sie eingereicht wurde?
Eine Woche nach Geburt kann ich sicherlich nicht persönlich beim AG erscheinen und um Bestätigung bitten. Denke auch das mein AG einfach nichts bestätigen wird.
Bleibt per Einschreiben mit Rückschein, aber das beweist doch eigentlich nur das ich irgendetwas hingeschickt habe, nicht was, oder? Im Ernstfall kann der AG doch auch wieder behaupten ich habe z.B nur etwas anderes eingeschickt.
Wie geht man hier absolut sicher vor?
Vielen Dank für eine Antwort.
Mitglied inaktiv - 18.12.2018, 21:01
Antwort auf:
Elternzeit per Einschreiben einreichen?
Hallo,
Einschreiben mit Rückschein ist gut. Wenn der Arbeitgeber behauptet, Sie hätten etwas anderes geschickt, dann soll er erst mal vorlegen und nachweisen, was das gewesen sein soll. Vielleicht können Sie es zusätzlich auch noch faxen, da erhalten Sie eine Faxbestätigung, der zu entnehmen ist, was man gefaxt hat. Letztlich könnte es auch der Vater, wenn Sie tatsächlich gesundheitlich nicht in der Lage sein sollten, vorbeibringen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.12.2018
Antwort auf:
Elternzeit per Einschreiben einreichen?
Also ich bin damals persönlich dahin. Wüsste nicht was dagegen spricht. Außer man hatte einen Kaiserschnitt oder extrem komplizierte Geburt. Wobei kompliziert war meine auch, ebenso massiver Blutverlust. Aber genau das bewegen hat den Kreislauf auch wo gestärkt. Hatte an dem Tag die Runde, erst zur KK, Geburtsurkunde angeben, Kind anmelden, Mutterschaftsgeld beantragen, danach ging es zum AG die EZ mitteilen, dann einkaufen. Kind hat meistens tief und fest geschlafen, das sah dann 2 Wochen später schon ganz anders aus. Ab dann wurde es deutlich stressiger und anstrengender.
Ansonsten den Vater damit beauftragen.
von
Felica
am 18.12.2018, 21:13
Antwort auf:
Elternzeit per Einschreiben einreichen?
Hallo!
Du kannst die Elternzeit auch vorher beantragen, wenn du so etwas wie "für das erste Lebensjahr" oder "für die ersten 24 Lebensmonate" formulierst. Den erwarteten ET nochmal angeben und darauf hinweisen, dass die Kopie der Geburtsurkunde nach Entbindung dann folgt.
So machen das Väter....
von
drosera
am 19.12.2018, 21:07