Frage:
Elternzeit ohne Vertrag, da Streit wg. Stundenverteilung
Sehr geehrte Frau Bader,
seit 12.09.2018 befindet sich mein Mann zeitgleich mit mir in Elternzeit, hat aber bis dato keinen Vertrag. Der AG hat dies - trotz wiederholter Aufforderungen - nicht hingekriegt. Der Antrag wurde vor über einem Jahr nach Geburt des Kindes gestellt und durch den AG genehmigt.
Bei einem nochmaligen Gespräch gestern zeigte er sich bereit, nun endlich einen Vertrag aufzusetzen, allerdings für eine 5-Tage-Woche. Vereinbart (mündlich) war eine 4-Tage-Woche (30 Std.). Mein Mann wollte (und muss, so ist es geplant gewesen) einen Tag in der Woche die Kinderbetreuung übernehmen!
Außerdem müsste er bei einer 5-Tage-Woche täglich selbst fahren (total unwirtschaftlich, da er sonst mit einer Fahrgemeinschaft mitfährt).
1. Mein Mann befindet sich ja jetzt quasi im "vertragslosen Zustand". Wie verhält sich dies in Bezug auf Lohnfortzahlung, Versicherung des Arbeitnehmers etc.?
2. Wie sollten wir uns hinsichtlich des Dilemmas der nun nicht mehr zugebilligten 4-Tage-Woche verhalten? Gibt es da irgendeinen Paragraphen (zB einen, der dem AN eine gewisse Wirtschaftlichkeit zugestehen muss oder so?).
Ich hoffe, Sie können weiterhelfen.
Ganz lieben Dank!
von
Mamminka
am 18.09.2018, 08:30
Antwort auf:
Elternzeit ohne Vertrag, da Streit wg. Stundenverteilung
Hallo,
verstehe ich nicht. Hatte er nie einen Vertrag? Geht es um eine Vertragsänderung?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2018
Antwort auf:
Elternzeit ohne Vertrag, da Streit wg. Stundenverteilung
Du schreibst, Vertrag noch nicht da. Hat dein Mann aktuell denn überhaupt einen gültigen Arbeitsvertrag (der auf eine 4-Tage-Woche geändert werden sollte) oder ist er de facto aktuell arbeitslos?
Hat er keinen gültigen Arbeitsvertrag, hat er eigentlich auch keine Elternzeit, sondern ist Hausmann.
von
cube
am 18.09.2018, 11:18
Antwort auf:
Elternzeit ohne Vertrag, da Streit wg. Stundenverteilung
Mein Mann ist seit Jahren fest angestellt. Vollzeit, 40 Std./Woche, 5-Tage-Woche.
Dieser Vertrag RUHT nun, da Elternzeit! Für die Elternzeit ist also ein gesonderter Vertrag nötig. Vereinbart wurden 30 Std./Woche, 4-Tage-Woche.
Da der ursprüngliche Arbeitsvertrag ruht u der Elternzeitvertrag noch nicht steht, geht mein Mann daher gerade ohne Vertragsgrundlage arbeiten.
von
Mamminka
am 18.09.2018, 12:03
Antwort auf:
Elternzeit ohne Vertrag, da Streit wg. Stundenverteilung
Wir haben die Partnerschaftsmonate beantragt. Deshalb müssen wir ZEITGLEICH Elternzeit nehmen, 4 Monate. Und wir dürfen nur max. 30 Std./Woche arbeiten, sonst gibt es kein Elterngeld.
Da die Elternzeit auf Antrag vom AG schriftlich bestätigt wurden ist, tritt diese entsprechend auch in Kraft u läuft, wie gesagt, seit 12.9.
von
Mamminka
am 18.09.2018, 12:08
Antwort auf:
Elternzeit ohne Vertrag, da Streit wg. Stundenverteilung
Geht dein Mann denn jetzt tatsächlich auch die 30h pro Woche arbeiten oder weiter die 40h, wie früher?
Ich hoffe die 30h, denn sonst wären die vier Partnerbonusmonate jetzt schon futsch, da er zu viel arbeitet, Vertrag hin oder her.
von
Dojii
am 18.09.2018, 12:18
Antwort auf:
Elternzeit ohne Vertrag, da Streit wg. Stundenverteilung
Ja. Eben. Er ist letzte Woche, als die Elternzeit begann (war ein Mittwoch), 3x 8 Std. arbeiten gewesen (Mi bis Fr).
Gestern ebenso, heute auch. Er geht dann Donnerstag früher und bleibt Freitag "einfach" zuhause. Da werden alle blöd gucken u es wird wohl Ärger geben, denn er wurde für Mo bis Fr a 8 Std. voll verplant. Es wird also mit ihm gerechnet, volle 40 Std.
Der Abteilungsleiter, direkter Vorgesetzter, ist jetzt im Urlaub. Die Persoabteilung macht nix ohne Order vom Abteilungsleiter.
Das geht schon seit Monaten so. Deswegen gibts ja auch keinen Vertrag.
Es ist zum...
von
Mamminka
am 18.09.2018, 12:52
Antwort auf:
Elternzeit ohne Vertrag, da Streit wg. Stundenverteilung
Das heißt, ihr habt ja für die Elternzeit deines Mannes einen Teilzeitantrag gestellt. Dieser muss schriftlich erfolgen und sollte eben eure Wünsche bzgl. Stundenzahl. Arbeitstage etc enthalten. Der AG hat dann Fristen, innerhalb derer er zustimmen oder widersprechen kann. Widerspricht er nicht innerhalb der Frist, gilt, was ihr als Antrag eingereicht habt.
Problemtisch wird es, wenn ihr nichts schriftliches Eurerseits in der Hand habt.
Und wie hier auch schon gesagt: hat dein Mann bisher aus gutem Willen entgegen der Absprache dennoch Vollzeit gearbeitet, widerspricht das den Voraussetzungen für eure Partnerschaftsmonate bzg. Elterngeldanträge. Und außerdem hat dein Mann dann sozusagen ja bereits dem AG vermittelt, dass er theoretisch nicht auf seine Wünsche bzgl. der TZ besteht.
Schwierig.
Ich denke, das ist echt eine Frage, die am besten Frau Bader beantworten kann.
von
cube
am 18.09.2018, 13:09
Antwort auf:
Elternzeit ohne Vertrag, da Streit wg. Stundenverteilung
ah, ok. Er wird also nur die gewünschten Tage arbeiten gehen.
Habt ihr denn irgendetwas schriftlich? Ob euren Antrag oder irgendwelche Mail vom AG? Oder eine Mail, in der ihr ein Gespräch diesbezüglich bestätigt ("wie eben tel. besprochen blablabla") oder Mail/Briefe, in denen ihr darauf hinweist, dass der Vertrag zu den Konditionen xxx noch aussteht?
von
cube
am 18.09.2018, 13:12
Antwort auf:
Elternzeit ohne Vertrag, da Streit wg. Stundenverteilung
Schriftlich ist die Elternzeit mit 30 Std. bestätigt.
Mündlich die Verteilung der Wochenarbeitszeit.
Als der Antrag nach der Geburt gestellt wurde, wollte mein Mann sich noch nicht festlegen bezüglich der Stundenverteilung. Das rächt sich jetzt. Ich hatte es ihm geraten, seiner Zeit, er wollte aber nicht. Daher wurde schriftlich eben nur die Elternzeit mit 30 Std bestätigt.
von
Mamminka
am 18.09.2018, 13:18
Antwort auf:
Elternzeit ohne Vertrag, da Streit wg. Stundenverteilung
Und dann hat der AG natürlich das Recht, deinen Mann hinsichtlich der betrieblichen Belange einzusetzen.
Erscheint dein Mann nun einfach nicht, kann man das auch als Arbeitsverweigerung sehen.
Der AG soll aber auch im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie handeln. - aber wie kann er wissen, das ihr ohne schriftliche Bestätigung von Arbeitstagen schon eine Planung habt, die er nun unbedingt berücksichtigen muss? (so würde ich als AG vermutlich argumentieren. Das es eben nicht mein Problem ist, wenn ihr etwas plant, dem noch gar nicht offiziell zugestimmt wurde)
von
cube
am 18.09.2018, 13:23
Antwort auf:
Elternzeit ohne Vertrag, da Streit wg. Stundenverteilung
Gut wäre, er hätte Zeugen für die mündliche Zusage der 4-tage-Woche...
von
cube
am 18.09.2018, 13:28
Antwort auf:
Elternzeit ohne Vertrag, da Streit wg. Stundenverteilung
Wenn der AG die Teilzeit in Elternzeit schriftlich bestätigt hat mit 30;Stunden, dann kann er ihn nicht 40 Stunden einplanen.
Die 30 Stunden sind also safe und diese Bestätigung reicht auch der Elterngeldstelle vorerst.
Ich kann nicht lesen dass sie die 30 Stunden auf 5 Tage verteilt haben.
Solange der Vorgesetzte also im Urlaub ist geht er wie geplant die 30 Stunden.
Oder hat er einen Zusatz bekommen den er nicht eingehen will ?
Die festen Tage sind allerdings ein Entgegenkommen des AG, Fahrgemeinschaft und Wirtschaftlichkeit sind da eurer privates Problem.
Es braucht auch keinen neunen Vertrag, lediglich eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Vertrag über die zeitlich begrenzte Stundenreduzierung in der Elternzeit von.... bis.....
von
Sternenschnuppe
am 18.09.2018, 22:03
Antwort auf:
Elternzeit ohne Vertrag, da Streit wg. Stundenverteilung
Ja, da hast du Recht! Vollkommen verdrängt. 40 Std. gehen natürlich nicht, wenn die 30 bestätigt wurden.
Die Verteilung dieser Stunden auf 5 Tage wäre jedoch zulässig, da ihr keine konkreten Angaben dazu im TZ-Antrag gemacht habt.
Bleibt also die Frage, ob dein Mann nun den einfach nur 4 Tage erscheint, oder ob er bei den zugesicherten 30 Stunden bleibt, diese aber auf die geforderten 5 Tage verteilen muss.
von
cube
am 19.09.2018, 09:00