Hallo Frau Bader
Ich habe bei meinem AG nochmal Elternzeit für meine 5 Jährige Tochter beantragt, für 10 Wochen. Wir wollen bevor sie zur Schule kommt noch mal länger Reisen. Nun habe ich von meinem AG eine Bescheinigung über Genehmigung von 2 Monaten Elternzeit bekommen, also 1,5 Wochen weniger.
Auf Nachfrage teilte mir die Personalerin mit, dass Elternzeit nur für volle Monate genommen werden kann. Laut meiner Info ist das nur beim Elterngeld zu.
We hat nun recht und gibt es eine Quelle wo man das nachlesen kann
Mit freundlichen Grüßen
Grisabelle
von
Grisabella
am 31.08.2019, 14:28
Antwort auf:
Elternzeit nur volle Monate Möglich?
Hallo,
Ihr AG hat Unrecht, §§ 15,16 BEEG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.09.2019
Antwort auf:
Elternzeit nur volle Monate Möglich?
Du hast Recht.
von
Felica
am 31.08.2019, 16:25
Antwort auf:
Elternzeit nur volle Monate Möglich?
Da es sich um Elternzeit ohne Elterngeld handelt, könntest du die Elternzeit sogar nur tageweise nehmen, wenn du magst.
Grundlage ist § 15 BEEG. Hier wird keine Aufteilung vorgegeben, ergo darfst du diese frei einteilen - egal ob tage-, wochen- oder monatsweise.
von
Dojii
am 03.09.2019, 09:54