Hallo Fr. Bader,
ich habe in meinem Elternzeitantrag des Arbeitgebers ursprünglich angegeben nur ein Jahr EZ zu nehmen und dann wieder teilzeit zu arbeiten.
Nun möchte ich doch noch 1/2 oder 1 Jahr länger EZ nehmen.
Ich finde es nicht gut das man das schon vor der Geburt entscheiden soll, man kann da doch noch gar nicht richtig einschätzen wie das so ist mit Kind.
Ist das einfach so möglich oder brauche ich da das Einverständnis des AG? Bis zu welcher Frist muß ich das schriftlich beim AG beantragen?
Und stimmt es das ich als unverheiratete Frau ab dem zweiten Jahr Elternzeit mich selbst Krankenversichern muß und das Kind?
Vielen Dank schonmal und viele Grüße
Mitglied inaktiv - 09.07.2010, 17:12
Antwort auf:
Elternzeit nochmal verlängern
Hallo,
in der EZ sind Sie komplett beitragsfrei kk-versichert.
Verlàngern geht aber nur mit Zustimmung des AG
Ciao,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2010
Antwort auf:
Elternzeit nochmal verlängern
Hallo
Wenn Du unter 2 Jahren beantragt hast, so hast Du kein Recht auf Verlängerung.
Das ist dann reine Kulanz des Arbeitgebers, wenn er es macht.
Hast aber Recht, man weiss nicht wie es ist mit Kind, aber so ist es nunmal festgelegt , kann man nix machen.
Wenn der Ag mitmacht, dann seid ihr auch krankenversichert.
Dein Vertrag ruht dann ja auch nur, Du hast einen AG, bist weiter in Elternzeit.
Willigt er nicht ein, und der Job ist weg, Du nur Kindergeld, Unterhalt etc. dann musst Du selbst für die Krankenversicherung sorgen.
Das Kind kann beim Vater versichert werden,
Bei ALG2 Bezug seid ihr auch beide versichert.
Drück Dir die Daumen, dass Dein AG sein ok gibt, wäre wirklich am einfachsten
Mitglied inaktiv - 09.07.2010, 17:42