Frage: Elternzeit nachträglich nehmen

Eine Frage zur Elternzeit: wie sehen die Möglichkeiten aus, Elternzeit nachträglich noch zu nehmen? Normalerweise muss man ja - soweit ich weiss - bis zwei Wochen nach der Geburt "anmelden", zu welchen Zeiten man Elternzeit nehmen kann. Wenn man nun aber erstmal nur ein halbes Jahr Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz anmeldet und später (z.B. ein Jahr später) noch mal ein (halbes) Jahr Elternzeit nehmen möchte - geht das? Muss der Arbeitgeber das akzeptieren? Oder geht das nur mit "GoodWill" des Arbeitgebers? Es gibt ja die Regelung, dass man ein Jahr bis zum ersten Schuljahr des Kindes aufsparen kann - muss man das auch vorab anmelden? Und wie lange vor Beginn der erneuten Elternzeit muss man diese beim Arbeitgeber beantragen? Vielen Dank und herzliche Grüße, Ana.T

Mitglied inaktiv - 15.12.2005, 22:06



Antwort auf: Elternzeit nachträglich nehmen

Hallo, man kann es zu jeder Zeit mit Frist von 8 Wo. schriftlich beantragen ohne Zustimmung vom AG. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.12.2005



Antwort auf: Elternzeit nachträglich nehmen

Habe gerade noch einen Artikel hier gefunden, der meine Frage mehr oder weniger beantwortet: für das dritte Lebensjahr kann die Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden, auch wenn sie nicht zu Beginn angemeldet wurde. Sie muss nur 8 Wochen vor Beginn beantragt werden - ist das soweit richtig? Eine Frage noch dazu: muss man sich dann für das gesamte dritte Jahr festlegen, oder kann ich, wenn ich jetzt beispielsweise für ein halbes Jahr Elternzeit beantrage, dies (erneut mit 8 Wochen Vorlaufzeit) auch nachträglich noch ausdehnen, also beispielsweise im Anschluss nochmal ein halbes Jahr nehmen? Vielen Dank und viele Grüße, Ana.T

Mitglied inaktiv - 15.12.2005, 22:26



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