Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Anliegen: Ich bin alleinerziehend und habe bei meinem bisherigen AG Elternzeit bis Okt. 2013 beantragt. In der Zwischenzeit, also im Aug. 2012, habe ich eine Teilzeittätigkeit ausgeübt. Diese habe ich aufgrund von Mobbing und häufiger Krankheiten meines Sohnes durch den Besuch der Kita, aufgegeben und bin seit Jan. 2013 arbeitslos gemeldet. Meine Sachbearbeiterin beim Jobcenter meinte, dass ich meine noch bis Okt 2013 beantragte Elternzeit nicht mehr fortsetzen könnte, sondern mich jetzt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen MUSS, da ich freiwillig die Elternzeit unterbrochen habe. Jetzt habe ich gelesen, dass es hier den § 10 SGB II gibt, auf den ich mich wohl berufen kann. Mein Kleiner ist ja noch keine 3 Jahre. MfG
von Nully am 19.03.2013, 11:02