Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten in 3 Wochen unsere Zwillinge. Nun ist es so, dass es um die Firma, in der mein Mann seit Jahren arbeitet, nicht zum Besten gestellt ist. Sein Gehalt, und das der anderen Mitarbeiter,ist für diesen Monat noch nicht auf dem Konto. Hier nun unsere Fragen: 1. Kann mein Mann auch kurzfristig Elternzeit beantragen, also ohne die 7 Wochen-Frist einzuhalten? 2. Wenn nicht, könnte er NACH Erhalt einer Kündigung noch das Elterngeld bzw. 14 Monate Elternzeit beantragen und erst danach ggf. Arbeitslosengeld beantragen? 3. Wie sieht es im Falle einer drohenden Insolvenz, bzw. in einem eröffneten Insolvenzverfahren, aus? Unseres Wissens nach, wird das Insolvenzgeld nicht in die Berechnung für das Elterngeld mit angerechnet. Was würden sie uns raten? Vielen Dank für ihre Antwort
von Marmel am 04.09.2013, 11:01