Hallo,
es geht um folgenden Sachverhalt. Ich bin zum Ende der Schwangerschaft schwer erkrankt. Mittlerweile wurde mein Sohn geboren und ich befinde mich noch im Mutterschutz. Da ich noch mindestens ein halbes Jahr krankgeschrieben sein werde, habe ich noch keine Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt. Somit werde ich mich nach Ende der Mutterschutzfrist bei meinem Arbeitgeber krankmelden um im Anschluss an die 6 Wochen Krankengeld bei meiner Krankenkasse zu beantragen. Nun zu meiner Frage: da ich mindestens ein Jahr mit meinem Sohn zuhause bleiben möchte, ist es möglich Elternzeit zu beantragen, so bald ich wieder gesund bin? Oder könnte mir mein Arbeitgeber da einen strich durch die Rechnung machen, wenn er nicht damit einverstanden ist? Außerdem würde ich gern wissen, ob ich auch dann noch die Möglichkeit habe Elterngeld zu beantragen? Da dann ja das Krankengeld weg fällt.
von
charline_2
am 23.03.2014, 14:00
Antwort auf:
Elternzeit nach Krankheit
Hallo,
ohne EZ geht es nur, wenn Sie ohne Krankheit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würden. Also mit Frist 7 Wo EZ beantragen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.03.2014
Antwort auf:
Elternzeit nach Krankheit
Auf jeden Fall Elterngeld so schnell wie möglich beantragen.
Jeder Monat Krankengeld zählt fürs Elterngeld als 0€
Solange die Krankmeldung nicht schwangerschaftsbedingt ist, und das ist sie spätestens ab Geburt nicht mehr.
von
Sternenschnuppe
am 23.03.2014, 14:34
Antwort auf:
Elternzeit nach Krankheit
Schnellstens Elternzeit melden und dann Elterngeld beantragen. Das geht dir nämlich verloren, weil du es nicht "hintendranängen" kannst. Elterngeld wird höchstens bis zum 12ten bzw 14ten lebensmonat gezahlt - egal wann man es beantragt. Genau wie die Elternzeit, mehr als 3 Jahre bzw bis zum 3ten Geburtstag ist nicht. Ausser man läßt das 3te Jahr auf die Zeit bis zur Einschulung übertragen.
Zudem hast Du innerhalb der Elternzeit Kündigungsschutz, innerhalb Krankheit nur bedingt!
Mitglied inaktiv - 23.03.2014, 21:31