Ich hoffe ihr könnt mir helfen . Ich habe damals nicht 2 Jahre festgelegt sondern 2 Jahre und 4 Monate . Ich dachte die Elternzeit geht erst nach den Mutterschutz los , der war bei mit länger da ich Zwillinge bekommen habe . Jetzt hab ich erfahren ( zum Glück noch rechtzeitig ) das die Elternzeit schon ab der Geburt beginnt . Deshalb würde ich gerne die kompletten 3jahre zuhause bleiben . Ich weiß nach 2Jahren darf man das 3te dran hängen jetzt aber mein Problem . Ich habe das erste mal mehr als 2 jahre beantragt darf ich jetzt trotzdem noch auf das 3te volle jahr verlängern ?? Ich hoffe ihr versteht wie ich das meine vielen Dank schon mal im voraus für eure Antworten . Liebe Grüße Mirili und die Mädels
von
Mirili27
am 03.02.2018, 20:12
Antwort auf:
Elternzeit nach 2 Jahren und 4 Monaten verlängern
Hallo,
Sie können es dm AG mitteilen, er muss nicht zustimmen. Besser nur für ein Kind beantragen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.02.2018
Antwort auf:
Elternzeit nach 2 Jahren und 4 Monaten verlängern
6 jahre elternzeit. dafür musst du aber bei bekanntgabe der elternzeit angegeben haben, für welchen zwilling du elternzeit nimmst. hast du das nicht gemacht, sind beide parallel gelaufen...hmmm..
von
mellomania
am 03.02.2018, 20:18
Antwort auf:
Elternzeit nach 2 Jahren und 4 Monaten verlängern
Da du mehr als 2 Jahre beantragt hast, kannst du bis 3 Jahre ohne Zustimmung verlängern. Mach das im Zweifel für ein Kind.
von
M123-Kiwu-dopp.frg-Mail-ungültig
am 04.02.2018, 21:07