Elternzeit mit zur Betriebszugehörigkeit rechnen ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit mit zur Betriebszugehörigkeit rechnen ?

Hallo Frau RA Bader, ich bin zurzeit in Elternzeit. Über Arbeitskollegen habe ich erfahren, dass sich unsere Firma langsam selbst auflöst. Verlust 2013, Mitarbeiter werden entlassen, keine neuen Aufträge…. Wenn sie die Prophezeiungen bewahrheiten, möchte ich um eine Abfindung kämpfen. Wird die Elternzeit zu der Betriebszugehörigkeit gerechnet? Oder wird gesagt: Betriebszugehörigkeit nur bis Beginn Elternzeit, nur so lange habe ich tatsächlich gearbeitet. Mein Mann ist auch mein Arbeitskollege. Schließt die Firma, stehen wir mit 2 kleinen Kindern vor dem Nichts. Ich habe gerade ziemliche Zukunftsangst. Danke für Ihre Mühe. Gruß Branka

Mitglied inaktiv - 19.03.2014, 12:34



Antwort auf: Elternzeit mit zur Betriebszugehörigkeit rechnen ?

Hallo, zählt dazu. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.03.2014



Antwort auf: Elternzeit mit zur Betriebszugehörigkeit rechnen ?

sich ein Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen. http://www.heylaw.de/downloads/2008/10/elternzeit-und-betriebszugehorigkeit.pdf lies hier mal Seite 15. Es zählt wohl dazu http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-14503-Leitfaden-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf MfG Peeka

von peekaboo am 19.03.2014, 12:49



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