Habe an den AG Elternzeit beantragt: Das ich nach der Geburt meiner Kinder und Ablauf der Mutterschutzfrist für 2 Jahre bis zum......meine Elternzeit beanspruchen werde. Jetzt weis ich das dies falsch ist. Habe ich jetzt 4 Jahre beantragt ? Können sie mir schreiben wie ich die restlichen 2Jahre gleich im Anschluss dranhängen kann.
von
molly123
am 19.02.2020, 15:48
Antwort auf:
Elternzeit mit Zwillingen
Hallo,
so haben Sie parallel für beide KIndr EZ verbraucht Es muss ausdrücklich ein Kind genannt sein
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.02.2020
Antwort auf:
Elternzeit mit Zwillingen
Ja mit diesem Text lässt du die Elternzeit für beide Kinder parallel laufen und verbrauchst quasi schon 4 Jahre deiner insgesamt 6 Jahre Elternzeit innerhalb von nur 2 Jahren.
Du musst jedes Jahr im Text explizit einem einzelnen Kind zuordnen, damit du keine Elternzeit verschwendest.
von
Dojii
am 19.02.2020, 15:51
Antwort auf:
Elternzeit mit Zwillingen
Du musst ganz genau schreiben für welches Kind du genau wie lange du Elternzeit beanspruchen willst. Sonst läuft die Elternzeit parallel für beide Kinder.
Mitglied inaktiv - 19.02.2020, 15:51
Antwort auf:
Elternzeit mit Zwillingen
Hallo ich bin zurzeit in der selben Situation. Wie ist es damals bei ihnen ausgegangen?
von
Flyknc
am 08.01.2023, 09:36