Hallo Frau Bader, Meine Zwillinge sind im Dezember 2012 zur Welt gekommen und ich habe darauf hin für beide zusammen 3 Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt habe ich erfahren, dass man 12 Monate pro Kind bis zu 8 Jahre später aufheben kann und die Kinder nicht zusammen beantragt werden müssen. So könnte ich 2 Jahre für Kind 1 und anschließend 1 Jahr für Kind 2 beantragen. Danach hätte ich noch je 12 Monate die ich bis zum achten Jahr einreichen könnte. Kann ich den Elternzeitantrag noch ändern und muss der Arbeitgeber dem ganzen zustimmen.
von Smak77 am 19.03.2013, 12:40