Hallo Frau Bader,
Mein Fall ist etwas kompliziert. Ich bin im zweiten Elternzeitjahr noch bis Dezember 2016. da ich eigentlich im zweiten Jahr mit weniger Stunden arbeiten wollte und mein Arbeitgeber dies abgelehnt hat, bekomme ich zur Zeit Arbeitslosengeld 1 bei ungekündigten und unbefristeten Arbeitsvertrag meines AG.
Nun bin ich wieder schwanger und werde wegen mehreren Fehlgeburten ein Beschäftigungsverbot bekommen. Nun meine Frage, kann ich meine Elternzeit kündigen und KEIN Arbeitslosengeld mehr beziehen, sondern ganz normalen Lohn mit beschäftigungsverbot? Von meinem alten Arbeitgeber? Wenn ja muss der AG zustimmen?!?!
von
Melbell
am 18.02.2016, 18:40
Antwort auf:
Elternzeit kündigen trotz Arbeitslosengeld wegen erneuter Schwangerschaft
Hallo,
nein. Sie können die EZ frühstens am ersten Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2016
Antwort auf:
Elternzeit kündigen trotz Arbeitslosengeld wegen erneuter Schwangerschaft
Nein, das wäre Betrug, da Du Dir einen finanziellen Vorteil verschaffen möchtest, ohne zu arbeiten.
Dies würde Schwangere benachteiligen, die kein BV erhalten.
Und zudem soll die Krankenkasse Deinen Lohn ersetzen den Du ja gar nicht verdienen würdest in Elterzeit.
Zum Tag vor neuem Mutterschutz ist dies aber erlaubt und Du erhältst dann volles Mutterschutzgeld.
von
Sternenschnuppe
am 18.02.2016, 18:59