Hallo Frau Bader,
ich fasse meinen Fall kurz zusammen:
- neuer Arbeitgeber per 01.12.
- Kündigung fristgerecht zum 31.08.
- per 31.08. ebenfalls Arbeitgeber über Elternzeit per 28.10. in Kenntnis setzen
- Geburt des Kindes am 28.03. diesen Jahres
- erster Teil der Elternzeit 28.06. (1 Monat)
Meine Frage: Kann aufgrund der Kündigung der zweite Teil der Elternzeit abgelehnt werden oder gibt es irgendeinen Grund, den der Arbeitgeber für eine Ablehnung geltend machen könnte?
Vielen Danke für Ihr Feedback.
von
mac800
am 27.08.2018, 18:54
Antwort auf:
Elternzeit innerhalb der Kündigungsfrist
Hallo,
verstehe ich nicht ganz.
Zum 01.12. wohl 18 haben Sie einen neuen Ag. Gekündigt haben Sie zum 31.08. wohl 18. Vom 28.10 an wollen Sie einen Monat EZ nehmen. Da haben Sie doch eh keinen Ag.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2018
Antwort auf:
Elternzeit innerhalb der Kündigungsfrist
Noch einen Zusatz in der Fall Schilderung:
- bei der Beantragung der Elternzeit habe ich zusätzlich zum ersten Monat beginnend per 28.06. die zweite Phase mit "einem Monat in 2019" (nicht weiter festgelegt) benannt.
Kann ich diese Phase auf den oben genannten Zeitraum vorziehen?
Beste Grüße
von
mac800
am 27.08.2018, 19:57
Antwort auf:
Elternzeit innerhalb der Kündigungsfrist
Nein, es sei denn, der Arbeitgeber stimmt zu. Ein Recht auf den zweiten Monat Elternzeit hast du nicht (mehr - weder jetzt noch in 2019).
Du hast nur einen Monat eindeutig in deiner Elternzeitanmeldung angegeben und der Elternzeitantrag bindet dich für 24 Monate an das, was du sagst.
Eine ungefähre Anmeldung eines Monats ist für den Arbeitgeber nicht bindend und damit hast du deinem Arbeitgeber effektiv gesagt, dass du in den nächsten 24 Monaten nur einen Monat Elternzeit nutzen möchtest.
Eine Änderung in diesen 24 Monaten ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich, aber ein Recht darauf hast du wie gesagt nicht.
Die Kündigung an sich ist irrelevant und hat keinen Einfluss auf deine Elternzeit, du hast damals 'nur' den Elternzeitantrag falsch gestellt und das fällt jetzt auf dich zurück.
von
Dojii
am 28.08.2018, 07:43