Hallo,
mein Freund ist Selbständig, wollte aber gerne die Elternzeit übernehmen. Wie läuft das dann?
Muss er das seiner Versicherungsgesellschaft angeben? Wird er dann auch in der Rentenkasse geführt, als wenn er arbeiten würde?
Danke im voraus.
lg minertt
Mitglied inaktiv - 01.10.2004, 12:04
Antwort auf:
Elternzeit in der Selbständigkeit
Hallo,
er kann dies nicht tun, da er selbständig ist. Er kann nur die Arbeit einstellen u dies mit der Versicherung klären. Er hat aber keinen Anspruch auf neuen Vertrag u auf beitragsfreie KK.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.10.2004
Antwort auf:
Elternzeit in der Selbständigkeit
Welche Versicherungsgesellschaft meinst Du?
BfA oder LVA?
Wenn ja: das wird was nettes, macht Euch drauf gefasst!
Grundsätzlich werden DIR die Kindererziehungszeuiten zugerechnet und nur durch ewige Formulare kann er diese Zeiten übernehmen, es geht, dauert halt etwas.
Oder was wolltes Du wissen?
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 01.10.2004, 21:56