Guten Tag Frau Bader,
Ich möchte in meinem Nebenjob (Minijob) früher anfangen, aber meine Elternzeit geht noch bis Dez. 2019. Im Hauptjob bleibt die Elternzeit. Ist das so möglich oder muss ich auch im Hauptjob früher anfangen?
Und wie sieht es mit der Restzeit der Elternzeit aus? Bleibt diese bestehen und ich kann die restliche Zeit dann später nehmen? Oder verfällt die restliche Elternzeit?
Können Sie mir da weiterhelfen?
Danke im Voraus
von
KamiMami
am 05.06.2019, 08:25
Antwort auf:
Elternzeit im nebenjob früher beenden
Hallo,
ich verstehe es so, dass SIe parallel zwei Jobs haben. Für beide müssen Sie EZ beantragt haben, dies geht auch unterschiedlich. SIe können auch, wenn der Nebenjob-AG einverstanden ist, nur für diese Tätigkeit die EZ vorzeitig beenden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.06.2019
Antwort auf:
Elternzeit im nebenjob früher beenden
Für den Nebenjob brauchst du die Erlaubnis des AG...
Und nein im hauptjob brauchst du nicht die Elternzeit abbrechen deshalb.
Mitglied inaktiv - 05.06.2019, 10:28