Liebe Frau Bader,
durch einen mehrjaehrigen Auslandsaufenthalt bedingt habe ich zur Zeit Sonderurlaub ohne Bezuege. Ist es sinnvoll und moeglich waehrend dieser Zeit Elternzeit zu beantragen? Vielen Dank im vorraus,
MONIKA
Mitglied inaktiv - 25.05.2001, 12:19
Antwort auf:
Elternzeit im Sonderurlaub ohne Bezuege
Liebe Monika,
Da Sie von Bezügen sprechen, nehme ich an, dass Sie im öff. Dienst angestellt/ verbeamtet sind? Dann gilt Sonderrecht Beamtenrecht, je nach Bula oder Arbeitgeber (Erziehungsurlaubsverordnungen).
Was da für Sie gilt, kann ich so pauschal nicht sagen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.05.2001