Hallo Frau Bader, Sie haben meine Frage mit einer Gegenfrage beantwortet. Die Frage war: "Hallo, ich habe einen deutschen Arbeitsvertrag und plane, zur Geburt meines Kindes für 2-3 Jahre in Elternzeit zu gehen (und nicht zu arbeiten). Bliebe die Elternzeit bestehen, wenn ich meinen deutschen Arbeitsvertrag behalte, mich aber während der Zeit im Ausland aufhalte?" Die Gegenfrage war, ob es mir ums Elterngeld gehen würde. NEIN: Es geht mir einzig und allein um die Elternzeit, d.h. ob ich auch während der 3 Jahre Auslandsaufenthalt meinen "Status" Elternzeit behalten kann, wenn ich im Ausland gemeldet bin, jedoch einen deutschen Arbeitsvertrag habe. Hintergrund ist, dass in anderen Ländern ja teilweise die Fristen für die Elternzeit wesentlich kürzer sind und ich nach den 3 Jahren gern wieder in meinen alten Job nach Deutschland zurück möchte. DANKE, Matthilda
Mitglied inaktiv - 27.08.2009, 20:07