Sehr geehrte Frau Bader,
mein Sohn ist jetzt 1.Klässler und wir Eltern arbeiten beide Vollzeit. In der KITA-Zeit war dies unproblematisch, aber die Kombi Schule/Hort ist doch etwas anderes. Ich habe noch nie Elternzeit in Anspruch genommen, da ich nach der Geburt für vier Jahre einen Teilzeitvertrag hatte. Man kann ja 12 Monate Elternzeit auch noch bis zum 8. Lebensjahr nehmen, ich würde dann auf 30 Stunden pro Woche reduzieren. Was muss ich beachten?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
kachiya
Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 12:38
Antwort auf:
Elternzeit im 1. Schuljahr
Hallo,
einen schriftlichen Antrag beim AG stellen, Frist 7 Wo. Er hat das recht zur Verweigerung. Reden Sie auch mit der KK
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.09.2010
Antwort auf:
Elternzeit im 1. Schuljahr
Vor allem, dass man Elternzeit grundsätzlich nur bis zum 3. Geburtstag nehmen kann!
Grundsätzlich kann man sich auch bis zu 12 Monate bis zum 8. Lebensjahr übertragen lassen, da muss der AG aber zustimmen.
Leider habe ich noch nicht herausgefunden, bis wann man die Übertragung beantragt haben muss.
Ich vermute mal, dass, wenn man in den ersten 3 Jahren nix zur Elternzeit vereinbart hat, man auf die Übertragung sozusagen "verzichtet".
Aber dazu kann bestimmt Frau Bader noch was sagen.
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 13:15