Elternzeit gleichzeitig direkt nach der Geburt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit gleichzeitig direkt nach der Geburt?

Hallo, ich habe eine Frage zu den Partnermonaten. Mein Lebensgefährte und ich erwarten unser Baby im Juni 2014 und freuen uns riesig. Natürlich wollen wir uns am Anfang direkt unterstützen und fragen nun, ob man die Partnermonate direkt nach der Geburt nehmen kann. Wir sind beide berufstätig und ich gehe ab dem 01.05.2014 in den Mutterschutz und dann entweder 12 oder 24 Monate in Elternzeit. Da im Sommer auf seiner Arbeit jedoch Hochsaison herrscht wird er wahrscheinlich mit seinem Arbeitgeber darüber diskutieren müssen. Kann der Arbeitgeber die 2 Vätermonate ablehnen? Wie ist es dann finanziell geregelt? Ich bekomme dann ja sowieso nur meine 67 % und er? Was machen wir, wenn der Arbeitgeber patu verweigert, womit können wir argumentieren? Dann habe ich etwas von Anrechnen des Mutterschutzes an die Elternzeit gelesen, was hat es damit auf sich? Vielen Dank schon einmal im Voraus :)

von Louisa1107 am 10.12.2013, 14:40



Antwort auf: Elternzeit gleichzeitig direkt nach der Geburt?

Hallo, der AG hat kein Entscheidungrecht. Sie können zusamemn 14 Mo EG bekommen und die MOnate frei verteilen. Nur die Monate mit MG-Bezug werden der Mutter angerechnet. De facto bekommt man in diesen Monaten kein EG Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.12.2013



Antwort auf: Elternzeit gleichzeitig direkt nach der Geburt?

Der AG kann nicht verweigern. Elternzeit nimmt man und beantragt sie nicht. Man hat einen Rechtsanspruch darauf. Er bekommt, so er EG beantragt, auch 67% seines Durchschnittsnettos vor der Geburt des Kinde (ausgenommen werden hier aber z.B. Einmalzahlungen). LG Sabine PS: Grundsätzlich kann er die EZ auch bereits vor der Geburt anmelden, jedoch ist der Kündigungsschutz nur 7 Wochen vor und nach der EZ gegeben.

Mitglied inaktiv - 10.12.2013, 15:23



Antwort auf: Elternzeit gleichzeitig direkt nach der Geburt?

Kleine Korrekturen: Der Kündigungsschutz vor der EZ beginnt 8 Wochen davor. Und nach der EZ gibt es keinen besonderen Kündigungsschutz, man kann also ganz normal gekündigt werden. Gruß Sabine

von SumSum076 am 10.12.2013, 17:58



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