Ich werde 3 Jahre Elternzeit beantragen,war bis zum BV vollzeitbeschäftigt.
Da ich unverheiratet bin,aber in fester Partnerschaft lebe werde ich ja 12 Monate Elterngeld erhalten. Mein unverheirateter Partner kann somit kein Elterngeld (2Monate) beantragen oder habe ich da etwas mißverstanden ?
Ich kann ja nicht z.B. vom 13.-14.Lebensmonat des Kindes arbeiten gehen und dann wieder Elternzeit nehmen....Ich glaube das würde mein AG nicht mitmachen.
Gibt es eine andere Lösung,damit die Vätermonate nicht verfallen ?
Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 14:22
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Elternzeit/geld
Hallo,
ich denke, es ist umfänglich beantwortet!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2010
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Elternzeit/geld
Hallo
Deine Elternzeit ist unabhängig von seiner beim jeweiligen AG.
Ihr habt dann zwei Monate gleichzeitig.
Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 14:52
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Elternzeit/geld
Ich nochmal.
naja, Du bekommst 10 Monate Elterngeld, weil dieses erst nach dem Mutterschaftsgeld greift, also nach dem Mutterschutz nach 8 Wochen.
Hab eben nochmal gegoogelt und es ist wohl so, dass viele Väter ihre Partnermonate direkt nach der Geburt nehmen, eben diese 8 Wochen.
Somit würdet ihr dann in Monat 13+14 nach der Geburt nur von seinen 67% leben müssen.
In den Monaten 1+2 hättet ihr seine 67% UND das Mutterschaftsgeld
Quelle : http://www.vaeter-zeit.de/elternzeit-03/antrag-arbeitgeber.php
Und dabei ist entscheidend ob er der Vater ist, ob verheiratet oder nicht interessiert keinen :-)
Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 15:08
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Elternzeit/geld
Warum sollte dein Parner kein Elterngeld erhalten?
Laut BEEG erhält Elterngeld:
1. einen Wohnsitz (...) in Deutschland hat,
2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
Wenn dein Partner also insgesamt 2 Monate Elternzeit nimmt, hat er auch Anspruch auf 2 Monate Elterngeld.
Warum solltest du vom 13.-14. Monat wieder arbeiten gehen?
Dein Partner muss nicht vom 13.-14. Monate Elternzeit nehmen.
Ihr könnt die auch gleichzeitig nehmen. (Ist halt ne finanzielle Frage)
Du musst nicht arbeiten gehen, damit dein Partner Elterngeld bekommt.
Du kannst übrigens auch in der Elternzeit arbeiten. Ich glaub aber auch, dass es nur wenige AG gibt, die einen "nur" zwei Monate zwischendrin arbeiten lassen.
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 15:10
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Elternzeit/geld
Pro Kind gibt es maximal 14 Monate Elterngeld, wobei die 2 Monate mit Mutterschaftsgeld automatisch der Mutter angerechnet werden.
Natürlich können beide Eltern gleichzeitig Elterngeld erhalten und der Vater z. B. 2 Monate nach der Geburt zu Hause bleiben, aber auch dann nur gibt es nur für (addiert) 14 Monate Elterngeld- Deiner Rechnung nach wären es ja 16 Monate mit Elterngeldbezug.... das geht nicht!
Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 21:06
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Elternzeit/geld
Hallo Andrea
Jetzt habe ich es noch 3x gelesen und verstehe nicht wo ich irre.
Was ich aber nicht ausschliesse.
14 Monate gibt es das nur, WENN der Mann auch seine 2 Monate nimmt.
Da sie ja ein BV hat und somit Mutterschaftsgeld bekommt, wird sie selbst ja nur 10 Monate erhalten, nach dem Mutterschaftsgeld.
Und dann ist eben auch die Finanzfrage wann der partner sie nimmt.
Da wo noch das Mutterschaftsgeld da ist, was ja mehr ist als das Elterngeld, da fallen die 67% nicht sooo ins Gewicht.
Oder nach ihren 10 Monaten Bezug , wenn sie nichts mehr bekommt und er dann "nur" 67% hat.
Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 22:00
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Elternzeit/geld
Du schriebst: "Somit (also wenn Vater UND Mutter die ersten beiden Monate nehmen) würdet ihr dann in Monat 13+14 nach der Geburt nur von seinen 67% leben müssen."
Wenn der Vater gleichzeitig mit der Mutter die ersten 2 Monate nach der Geburt Elternzeit nimmt gibt es in Monat 13 und 14 natürlich gar kein Elterngeld.
Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 22:49
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Elternzeit/geld
Oh, ja, hast Recht, habs doof geschrieben.
Meinte entweder so, ODER so.
Danke für den Hinweis, in meinem Kopf klang es noch logisch :-)
Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 23:16