Hallo Frau Bader,
im Mai 2015 hab ich meine Tochter zur Welt gebracht. Nun bin ich für 2 Jahre in Elternzeit. Das Elterngeld hingegen hab ich für ein Jahr beantragt. Nun meine Frage: kann der Vater in Elternzeit gehen und würde er Elterngeld bekommen auch wenn er vom Arbeitgeber gekündigt wird? Wenn ja, was würde er an Geld von der Elterngeldstelle bekommen? Müsste ich dann wieder arbeiten oder kann ich gleichzeitig mit meinem Partner in Elternzeit sein und zeitgleich Geld von der Elterngeldstelle beziehen?
Vielen Dank im voraus
Daniela
von
Dani91
am 16.09.2015, 21:27
Antwort auf:
Elternzeit für den Vater
Hallo,
er kann auch in EZ gehen und würde auch EG bekommen - eben für 2 Mo. Aber dann parallel kein ArbGeld I
liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.09.2015
Antwort auf:
Elternzeit für den Vater
Ohne AG keine Elternzeit. Bei wem will er diese denn anmelden?
Falls noch keine Kündigung erfolgt ist, sondern nur der Verdacht besteht, das eine kommt, könnte er Elternzeit anmelden - und hat dann entsprechenden Kündigungsschutz. EZ kann er, wie du auch, bis zum 3ten Geburtstag nehmen. Nur, EG wird er wohl nur höchstens 2 Monate bekommen - und das auch nur bis zum 14ten Lebensmonat des Kindes. Außer Du verzichtest auf dein EG, dann kann er entsprechend mehr Monate machen. Ihr beide zusammen habt halt nur die 14 Monate Anspruch auf EG, die könnt ihr aber dann eben gleichzeitig nutzen, oder nacheinander. Aber Achtung, für EG zählen keine Kalendermonate sondern Lebensmonate.
Mitglied inaktiv - 16.09.2015, 21:36